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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wieviel hat den der Rechtsverdrehen kassiert, für seine Blindleistung?

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Gruß Hans-Jürgen

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Psalm 127, Vers 2
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.06.2024, 23:48)minenfuchs schrieb: Viele haben erst Mitte 2022 von der Bindingsteuer erfahren, da war's zu spät. Und jetzt den Tradern die Schuld geben ist untere Schublade.

Die Bindingsteuer ist kriminell. Opfer sind die Trader, nicht Täter. Täter sind die Erfinder.

wenn man im Konzert der Großen mitspielen möchte, dann muss man halt auch die Gesetze und Regeln kennen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe/Schaden. 

willkommen in der Realität!!

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Linke Täter-Opfer-Umkehr kennen wir hier im Thread. Falls du an der Börse handelst, auch dein Produkt steht unter "Beobachtung".
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

bis Anfang der Nuller Jahre war der Aktienhandel in Italien ein Riesengeschäft. Dann wurde die Kapitalgewinnsteuer eingeführt und seither erhöht. Dazu kam dann noch die Finanztransaktionssteuer, die hat den meisten Tradern den Rest gegeben. Kann mich noch an ein paar exzellente Trader erinnern, aber bis auf Andrea Unger und Davide Biocchi hat wohl keiner überlebt. Schau dir die italienische Börse heute an, das Schicksal (Abgleiten in Bedeutungslosigkeit) wird der deutschen Börse auch drohen.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ist denn hier keiner dabei, der sein Wertpapierhandel in eine GmbH verlagert hat und mal was Konstruktives berichten kann.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Du bekommst Dein Geld da halt schwer wieder raus, hast aber laufend Kosten für den Steuerberater und auch insgesamt ist das nicht ohne Aufwand.
Meine Frau ist Steuerfachangestellte und wir haben da auch lange hin und her gerechnet. Das scheint sich nur für richtig große Vermögen zu lohnen.
Aber konstruktiveskann ich nicht wirklich beitragen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.06.2024, 16:18)EMEUV schrieb: Ist denn hier keiner dabei, der sein Wertpapierhandel in eine GmbH verlagert hat und mal was Konstruktives berichten kann.

Das ist wie bei einem leeren Restaurant. Da kannst du auch davon ausgehen dass das Essen schlecht ist, oder zu teuer.
Genauso ist das bei der GmbH.
Wenn es so super wäre würde es jeder machen.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.06.2024, 16:18)EMEUV schrieb: Ist denn hier keiner dabei, der sein Wertpapierhandel in eine GmbH verlagert hat und mal was Konstruktives berichten kann.

Mahlzeit,

ich will dir absolut nichts böses oder so, sondern dir einfach nur dein Leben erleichtern! 

Du?
Es gibt in diesem Land NICKS, was es dir als Kleininvestor bedeutend einfacher macht. Du sollst abhängig bleiben, deine Steuern zahlen und die Klappe halten. 

Prost

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Hat sich erledigt. 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wir kennen ja RIDE, den bekanntesten Anbieter für Trading-GmbGs. Ich glaube, unglaublich viele Kunden haben die nicht. Hat halt diverse Nachteile.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.06.2024, 20:14)minenfuchs schrieb: Wir kennen ja RIDE, den bekanntesten Anbieter für Trading-GmbGs. Ich glaube, unglaublich viele Kunden haben die nicht. Hat halt diverse Nachteile.

Das ist doch mal ein informativer Hinweis!

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Gruß Hans-Jürgen

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