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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Falls die SPD wieder umfällt, würde es trotzdem im BR schwer für die Sozen, da deren Koalitionspartner auch für Binding sein müssten.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.10.2024, 05:24)J R schrieb: was ein wenig im allgemeinen Trubel um die Bindingsteuer untergegangen ist.
Beim Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugbesteuerung verschärft
bisher betraf es nur Privatpersonen die eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten mit mindestens 1% Anteil an der Gesellschaft. Dann müssen alle stillen Reserven offengelegt werden und ggfs. nachversteuert werden. Nun werden auch Investmentanteile besteuert, noch eingeschränkt durch die 1%-Schwelle bzw. mindestens 500.000 €. Und es gilt für intransparente und Spezial-Investmentfonds. Ist aber sehr speziell und kommt nur für die wenigsten in Frage.

weiss nicht ob das Urteil des Bundesfinanzhofs schon gepostet wurde, hier nochmal zum nachlesen
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsch...202410113/
übrigens: damit das Jahressteuergesetz 2024 mit Streichung der Bindingsteuer in Kraft tre­ten kann, be­darf das Ge­setz noch der Zu­stim­mung des Bun­des­rats, die am 22.11.2024 er­teilt wer­den könnte. Die SPD hat dort die meisten Mitglieder ...
Wichtiger Hinweise zur 500K Grenze bei Fonds! Nachsatz ob es sich um einen Spezial Investentfonds handelt ist im Gesetz sehr genau beschrieben, aber wenn das FA schlechte Laune hat kann es versuchen einen normalen ETF als Spezial Investmentfonds zu klassifizieren und dann ist man ab dem ersten € in der Steuerpflicht.


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