Ab dem 1. Mai 2025 wird die EU von der sogenannten Schutzliste gestrichen.
Die Handelsbeschränkungen für Schweizer Aktien werden aufgehoben, Schweizer Aktien können auch wieder an europäischen Börsen gehandelt werden.
Die Schweiz sieht nun keinen Grund mehr, den heimischen Börsenplatz zu schützen, da die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen angepasst hat. Dadurch wird der freie Handel mit Schweizer Aktien wieder möglich.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben.
Quelle
Die Handelsbeschränkungen für Schweizer Aktien werden aufgehoben, Schweizer Aktien können auch wieder an europäischen Börsen gehandelt werden.
Die Schweiz sieht nun keinen Grund mehr, den heimischen Börsenplatz zu schützen, da die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen angepasst hat. Dadurch wird der freie Handel mit Schweizer Aktien wieder möglich.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben.
Quelle