(06.03.2019, 08:50)traderpro schrieb: Ich will mir die Dividenden wiederholen, weil ich die mit anderen Verlusten verrechnen will.
Wieso soll das nicht gehen? Wenn ich die Dividenden bei einer Bank in Deutschland erhalten hätte (z.B. Consors), dann wären die Dividenden auch mit meinen anderen Verlusten verrechnet worden und ich hätte keine Steuern bezahlen müssen.
Ich kann ja nicht schlechter behandelt werden, nur weil ich die Aktie bei IB liegen habe.
Was meinen die anderen dazu? Was meinst du dazu cubanpete?
Wie man das Geld zurück bekommt kommt auf das Land an in dem Du lebst. In meinem Land (Schweiz) musst Du ein Formular ausfüllen, die Dividenden hier als Einkommen deklarieren dann wird Dir die abgezogene Steuer zurück gezahlt. Sind allerdings hier zwei separate Stellen, Du musst also alles zwei Mal einschicken, dann musst Du zahlen (also die doppelte Steuer), dann bekommst Du ausbezahlt. Sollte es sich um inländische Dividenden handeln kannst Du den Steuerbetrag einfach an Deinen Steuerschulden abziehen.
In Deutschland ist das hoffentlich ein bisschen besser/einfacher geregelt. Da muss Dir jemand der dort wohnt Auskunft geben...
Ich habe bei Interactive Brokers nur Verluste mit Futures, Aktien und Zertifikaten.
Der einzige Gewinn, den ich habe, sind Dividendeneinnahmen in Höhe von 1000 Euro. Davon hat Interactive Brokers ja automatisch 1000 x 0,26375 = 263,75 Euro Quellensteuer einbehalten. Mir wurden also nur 736,25 Euro gutgeschrieben. Diese 263,75 Euro Quellensteuer kann ich mir ja vom Finanzamt zurückholen.
In welcher Zeile in der Steuererklärung muss ich die 263,75 Euro Quellensteuer eintragen, die ich schon bezahlt habe, damit ich die zurück erstattet bekomme? Die Dividenden sollen ja mit meinen Verlusten aus Futures oder Zertifikaten verrechnet werden.
Wenn Du aus Deutschland kommst:
mMn sind Dividenden nicht mit Aktienverlusten verrechenbar bei der Abgeltungssteuer.
Gibt da wohl separate Verrechnungstöpfe. Der Verlust wird dann ins Folgejahr vorgetragen um es mit zukünftigen Gewinne verrechnen zu dürfen.
Verlustverrechnungsverbot mit Zinsen und Dividenden
Bei Verlusten aus Aktienverkäufen gilt eine Besonderheit: Realisierte Veräußerungsverluste sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Eine steuersparende Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Beispiel: Hanna Heller hat nur ein Aktiendepot bei der X-Bank. 2016 erzielt sie aus Aktienverkäufen einen Verlust von 3.000 Euro. Die Bank hat für Dividenden in Höhe von 2.000 Euro aus demselben Depot Abgeltungsteuer einbehalten. Folge: Obwohl es sich um dasselbe Depot handelt, dürfen die Verluste aus den Aktienverkäufen nicht mit den Kapitalerträgen aus Dividendengutschriften verrechnet werden.
Da steht, dass Dividenden in den gleichen Verlustverrrechnungstopf kommen, wie Zertifikate oder Zinsen. Also kann man die alle verrechnen.
Die Frage ist nur, in welcher Zeile muss man das in Steuererklärung eintragen, um die Dividende zurückzubekommen?
1. Die Divis werden mit anderen positiven Erträgen saldiert (unterscheide in/ausland)
2. Aktiengewinne separiert erfaßt
3. Verluste (ohne Aktien) ebenso
4. Verluste aus Aktien ebenso
Bei meinem deutschen Broker werden 15% Quellensteuer in einem seperaten Topf aufgeführt und es fallen keine Kapitalerstragssteuern an, solange mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn dieser ausgeschöpft ist, werden anfallende Kapitalerstragssteuern mit den Beträgen im Topf der Quellensteuer aufgerechnet und zwar in einem recht seltsamen Verhältnis (eben nicht 1:1 sondern höher). Daher fallen bei mir keine KEST an, solange ich noch Beträge im Quellensteuertopf habe.
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
(06.03.2019, 22:36)DalaiLamer schrieb: Bei meinem deutschen Broker werden 15% Quellensteuer in einem seperaten Topf aufgeführt und es fallen keine Kapitalerstragssteuern an, solange mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn dieser ausgeschöpft ist, werden anfallende Kapitalerstragssteuern mit den Beträgen im Topf der Quellensteuer aufgerechnet und zwar in einem recht seltsamen Verhältnis (eben nicht 1:1 sondern höher). Daher fallen bei mir keine KEST an, solange ich noch Beträge im Quellensteuertopf habe.
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
Beste Grüße
Hallo DalaiLamer,
zu Deinem 1. Absatz: Es wird daran liegen, daß Deine "unverbrauchten" Quellensteuern 15% der Dividenden ausmachen, während KEST nur 10% (+Soli) ausmachen. Damit schrumpft Dein Quellensteuertopf nach erschöpftem Freistellungsauftrag langsamer als die deutsche zu bezahlende KEST.
Zu Deinem 2. Absatz: In KAP-Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) kommen die IB-Dividenden rein. In KAP-Zeile 52 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) kommt die IB-Quellensteuer rein. Da das Summenfeld 52 in Elster nicht editierbar ist, habe ich mir einen Workaround gebaut: Ich füge auf der ersten KAP-Seite eine fiktive Steuerbescheinigung für IB hinzu, in der ich alle Zeilen leer lasse, bis auf 52 -> dort kommen meine IB-Quellensteuern rein. Die Zahlen der "einzelnen" Zeilen 52 (aus den Steuerbescheinigungen von Seite 1) werden von Elster addiert zur Zeile 52 auf KAP-Seite 2.
Bisher lief es damit mit meinem Finanzamt problemlos.
Nachtrag: Obiges Szenario gilt für nicht-deutsche Aktien bei IB.
(06.03.2019, 22:36)DalaiLamer schrieb: Bei meinem deutschen Broker werden 15% Quellensteuer in einem seperaten Topf aufgeführt und es fallen keine Kapitalerstragssteuern an, solange mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn dieser ausgeschöpft ist, werden anfallende Kapitalerstragssteuern mit den Beträgen im Topf der Quellensteuer aufgerechnet und zwar in einem recht seltsamen Verhältnis (eben nicht 1:1 sondern höher). Daher fallen bei mir keine KEST an, solange ich noch Beträge im Quellensteuertopf habe.
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
Beste Grüße
Hallo DalaiLamer,
zu Deinem 1. Absatz: Es wird daran liegen, daß Deine "unverbrauchten" Quellensteuern 15% der Dividenden ausmachen, während KEST nur 10% (+Soli) ausmachen. Damit schrumpft Dein Quellensteuertopf nach erschöpftem Freistellungsauftrag langsamer als die deutsche zu bezahlende KEST.
Zu Deinem 2. Absatz: In KAP-Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) kommen die IB-Dividenden rein. In KAP-Zeile 52 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) kommt die IB-Quellensteuer rein. Da das Summenfeld 52 in Elster nicht editierbar ist, habe ich mir einen Workaround gebaut: Ich füge auf der ersten KAP-Seite eine fiktive Steuerbescheinigung für IB hinzu, in der ich alle Zeilen leer lasse, bis auf 52 -> dort kommen meine IB-Quellensteuern rein. Die Zahlen der "einzelnen" Zeilen 52 (aus den Steuerbescheinigungen von Seite 1) werden von Elster addiert zur Zeile 52 auf KAP-Seite 2.
Bisher lief es damit mit meinem Finanzamt problemlos.
Nachtrag: Obiges Szenario gilt für nicht-deutsche Aktien bei IB.
Gruß
Streubesitz
Und wie muss man es bei einer deutschen Aktie bei IB machen?
| 07.03.2019, 20:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2019, 20:47 von Bucketeer.)
(06.03.2019, 09:57)cubanpete schrieb:
(06.03.2019, 08:50)traderpro schrieb: Ich will mir die Dividenden wiederholen, weil ich die mit anderen Verlusten verrechnen will.
Wieso soll das nicht gehen? Wenn ich die Dividenden bei einer Bank in Deutschland erhalten hätte (z.B. Consors), dann wären die Dividenden auch mit meinen anderen Verlusten verrechnet worden und ich hätte keine Steuern bezahlen müssen.
Ich kann ja nicht schlechter behandelt werden, nur weil ich die Aktie bei IB liegen habe.
Was meinen die anderen dazu? Was meinst du dazu cubanpete?
Wie man das Geld zurück bekommt kommt auf das Land an in dem Du lebst. In meinem Land (Schweiz) musst Du ein Formular ausfüllen, die Dividenden hier als Einkommen deklarieren dann wird Dir die abgezogene Steuer zurück gezahlt. Sind allerdings hier zwei separate Stellen, Du musst also alles zwei Mal einschicken, dann musst Du zahlen (also die doppelte Steuer), dann bekommst Du ausbezahlt. Sollte es sich um inländische Dividenden handeln kannst Du den Steuerbetrag einfach an Deinen Steuerschulden abziehen.
In Deutschland ist das hoffentlich ein bisschen besser/einfacher geregelt. Da muss Dir jemand der dort wohnt Auskunft geben...
Steuerinländer füllen ihre Anlage KAP aus und geben die mit der restlichen Steuererklärung ans örtliche Finanzamt.
Steuerausländer wenden sich an eine Zentralstelle. Was deutsche Aktien bei IB betrifft, beißt man angeblich bzgl. Quellensteuerrückerstattung auf Granit.
Weil: Im Außenverhältnis tritt IB als Eigentümer der Aktien auf und nach Behördenlogik kann nur IB die Steuern zurückfordern. Das tut IB aber nicht...
Vielleicht trifft das ja nur die Steuerausländer, aber im AB gab es mehrere Posts darüber, daß man seine Dividendensteuern nicht zurückbekommt.