Interactive Brokers
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RE: Interactive Brokers| 30.09.2020, 10:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 12:47 von cordo.)
Ich bin schon seit Anfang des Jahres bei IB-LU (Übertragung von IB-UK nach IB-LU)
Die Wertpapiere liegen weiterhin bei IB LLC in den USA, lt. Kontoauszügen.
cordo du bist ja ein lustiger Vogel:
die getätigten Aussagen stammen direkt von IB, aber anscheinend bist du schlauer als dein Broker RE: Interactive Brokers| 30.09.2020, 11:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 12:03 von cordo.)
Du liegst vollkommen richtig cloudatlas.
Ich hab nun nochmal selber meinen Vertrag durchgelesen und möchte zu oben dazu ergänzen: Tatsächlich, vordergründig hat man im Vertrag den Schutz des Landes der Legal Entity von IB, mit der man direkt den Depotvertrag abgeschlossen hat. In meinem Fall (IB Luxembourg) ist es SIIL. Inwieweit dahinterliegend noch weitere Sicherungseinrichtungen greifen, muss man wohl rechtlich gesondert klären - sorry für die Verwirrung. Soviel zur Sicherung. Die Wertpapiere selbst samt Transaktionen werden von IB LLC in den USA durchgeführt. Auf den Namen dieser Firmen sind zB Aktien der Kunden deshalb auch bei den diversen Lagerstellen registriert. Prinzipiell geht es bei so einer Sicherungseinrichtung um den Fall, dass Wertpapiere verlorgen gehen und gleichzeitig der Broker insolvent ist, um den Schaden nicht ersetzen zu können. Da wäre doch mal interessant zu wissen, wo (USA, Europa) und in welchen Fällen so eine Sicherung schon mal beansprucht wurde. Eine reine Broker-Pleite für sich kann ja nicht zu einem Schadensfall führen (die Wertpapiere gehören den Kunden, sie sind vom Vermögen des Brokers getrennt). Kommt es zu einem Wertpapierverleih, wird unmittelbar zum Beginn des Verleihvorgangs eine Sicherheit vom Leihnehmer hinterlegt, die etwa 110% des Werts der ausgeliehenen Wertpapiere entspricht. Demnach braucht es selbst bei verliehenen und nicht mehr einbringbaren Wertpapieren keine zusätzliche Sicherung (die Sicherung des Leihnehmers liegt ja seit Beginn des Leihvorgangs am Depot des Verleihers).
die werden demnächst halt nicht mehr bei IB LLC geführt. Aus diesem Grunde entfällt ja auch die PDT-Rule.
Da Konten zu IBLUX, IBIE oder IBCE übertragen werden, werden sie nicht bei IBL eingeführt und unterliegen somit nicht der PDT-Regel. Bei den EU-Brokers IBLUX, IBIE und IBCE haben berechtigte Kunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 20,000 EUR. PS: Ich bin Daytrader und halte jeden Abend 100% Cash. 20.000€ sind halt ein schlechter Witz.
Verstehe ich, das ist ja echt ein Witz in dem Fall.
Gibt es eine Möglichkeit, von sich aus zu einer anderen Subfirma von IB zu wechseln, zB USA (IB LLC) mit dem gesamten Account? RE: Interactive Brokers| 30.09.2020, 14:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 17:16 von cordo.)
Ich möchte das Thema nochmals im Detail aufrollen.
Und zwar die Sicherung bei IB UK, die nach britischem Recht ja GBP 85K beträgt. Hier schreibt ein Reseller, dass bei ihm eröffnete Konten zu IB UK vermittelt werden, gleichzeitig würden für IB UK die Sicherungen nach amerikanischem Recht, nämlich die der IB LLC in den USA, gelten: https://www.lynxbroker.de/media/doc/04_D...7_WpHG.pdf Zu finden auf Seite 1 in der Mitte. --EDIT-- Im Anhang ein Auszug daraus. Ich finde es sehr interessant: Offenbar zählt nicht das Depot selbst, sondern viel mehr wo Finanzinstrumente gehalten werden. Für in den USA, via IB LLC verwaltete Positionen würde für das Depot bei IB UK trotzdem die US-Sicherung im vollen Umfang gelten. Nur Nicht-US-Produkte würden in das britische Sicherungsschema der IB UK fallen. Das Maximalausmaß der britischen Sicherung ist mit GBP 50K angeführt.
IB UK ist Geschichte für Kunden aus der EU. Brexit sei dank. Alle Konten werden übertragen auf:
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