(20.11.2020, 23:34)Sterling schrieb: Ich wollte dir gestern schon Antworten war aber damit beschäftigt an anderer Stelle! Fakt ist die Aussage(n) in den Videos sind ganz eindeutig nicht rechtlich abschließend geklärt! Aktien (auch im EU recht) sind immer Eigentum des Kunden! Der Broker ist rechtlich gesehen nur die Verwahrstelle und damit im Besitz. Da ich allerdings kein Jurist bin (die Typen im Video vermutlich auch nicht) kann ich keine rechtlich saubere Aussage hierzu geben, außer das was eh klar ist: Stichwort Aktien stellen Sondervermögen dar! Immer vorausgesetzt voll bezahlt und nicht auf Margin erworben.
Es wäre daher sinnvoll eine schriftliche Stellungnahme von IB abzuwarten. Ich habe mal JR gebeten hierzu ein Video zu machen.
danke für deine Antwort. Dann wurde im Video also Quatsch erzählt. Naja, ich habe heute IB mal eine Nachricht zukommen lassen. Mal sehen, was sie mir antworten werden. Und mal sehen, ob der Rabe diesbzgl. ein Video raushaut.
Schlussendlich geht es bei der ganzen Thematik immer um den Tatbestand der Veruntreuung.
Wenn man sich näher mit der Thematik befasst, stellt man immer wieder fest Augen auf bei der Broker Wahl (hauptsächlich in den USA). Hier in Deutschland sind die renommierten Broker auch gleichzeitig Finanzinstitute (Comdirect, Consors, ING). Was wiederum eine transparentere Regulierung mit sich zieht. Nicht falsch verstehen, ich finde IB mit 2-3 anderen (Schwab u.a.) immer noch eine erstklassige Anlaufstelle! Wenn auch mit den genannten Tücken (Streetname Registrierung, SIPC etc.).
Wenn der Broker keinen Unsinn betreibt (Veruntreuung, Unterschlagung) greift so wie ich das verstehe auch die SIPC nicht. Weil Aktien nun mal Sondervermögen sind und nicht beim Broker selber verwahrt werden, sondern in der Regel bei einer Verwahrbank (State Street, Bank of New York usw.). Aber wie gesagt ich bin kein Jurist, kenne mich daher nicht aus wie das rechtlich aussehen würde!
| 21.11.2020, 10:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2020, 11:22 von Ste Fan.)
(21.11.2020, 01:48)Sterling schrieb: Wenn der Broker keinen Unsinn betreibt (Veruntreuung, Unterschlagung) greift so wie ich das verstehe auch die SIPC nicht. Weil Aktien nun mal Sondervermögen sind und nicht beim Broker selber verwahrt werden, sondern in der Regel bei einer Verwahrbank (State Street, Bank of New York usw.). Aber wie gesagt ich bin kein Jurist, kenne mich daher nicht aus wie das rechtlich aussehen würde!
Der Fehler den wir hier in der Vergangenheit gemacht haben ist die Annahme dass die Verwahrung in den USA nach gleichem Schema verlaeuft wie mit dem deutschen Sondervermoegen.
IB haelt die Securities der Kunden in getrennten Konten wie die Regulierung dies verlangt, dies entspricht aber nicht der deutschen Definition des Sondervermoegens...
Die Aktien liegen bei der Verwahrstelle, sind auf den Namen des Brokers registriert und der Broker hat die Aktien in seiner Bilanz und zwar regulierungsbedingt in der (seiner!) Bilanz separat ausgewiesen...
Klar sind das die Kundenaktien, klar gibt es da im Normalbetrieb keine Probleme, klar dass IB reguliert und kontrolliert wird, aber klar ist dann eben auch das im Fall der Kernschmelze der Kunde erstmal nur ein Glaeubiger ist (mit Anspruch auf Herausgabe der Aktien) ...und zwar egal ob Marginaccount oder nicht...
Fuer den Rest gilt jedoch das die Regulierungen von Land zu Land verschieden sind, und auch in Europa (EU) nicht wirklich einheitlich sind daher wird jeder fuer seinen Fall selbst schauen und abwaegen muessen.
Nochmal: Ja, der Broker haelt die Aktien fuer den Kunden (im Kundenauftrag), und nein - sie sind kein Sondervermoegen entsprechend der deutschen Sichtweise...
Zitat:SIPC is an important part of the overall system of investor protection in the United States. While a number of federal and state securities agencies and self-regulatory organizations deal with cases of investment fraud, SIPC's focus is both different and narrow: restoring customer cash and securities left in the hands of bankrupt or otherwise financially troubled brokerage firms.
IB muss sich was einfallen lassen, weil 20k€ sind einfach nur unverschämt, eine Frechheit uns europ. Kunden so etwas überhaupt anzubieten. Warum kann man sein Konto eigentlich nicht direkt in den USA aufmachen??? bei AMP ist das doch auch möglich!!!
(21.11.2020, 10:39)Ste Fan schrieb: Der Fehler den wir hier in der Vergangenheit gemacht haben ist die Annahme dass die Verwahrung in den USA nach gleichem Schema verlaeuft wie mit dem deutschen Sondervermoegen.
IB haelt die Securities der Kunden in getrennten Konten wie die Regulierung dies verlangt, dies entspricht aber nicht der deutschen Definition des Sondervermoegens...
Die Aktien liegen bei der Verwahrstelle, sind auf den Namen des Brokers registriert und der Broker hat die Aktien in seiner Bilanz und zwar regulierungsbedingt in der (seiner!) Bilanz separat ausgewiesen...
Klar sind das die Kundenaktien, klar gibt es da im Normalbetrieb keine Probleme, klar dass IB reguliert und kontrolliert wird, aber klar ist dann eben auch das im Fall der Kernschmelze der Kunde erstmal nur ein Glaeubiger ist (mit Anspruch auf Herausgabe der Aktien) ...und zwar egal ob Marginaccount oder nicht...
Fuer den Rest gilt jedoch das die Regulierungen von Land zu Land verschieden sind, und auch in Europa (EU) nicht wirklich einheitlich sind daher wird jeder fuer seinen Fall selbst schauen und abwaegen muessen.
Nochmal: Ja, der Broker haelt die Aktien fuer den Kunden (im Kundenauftrag), und nein - sie sind kein Sondervermoegen entsprechend der deutschen Sichtweise...
ich muss noch mal eine dumme Frage stellen. Die Casheinlagen liegen doch nicht beim Broker, sondern auf gesonderten Konten:
ergo gilt doch dann die Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Ich habe gerade mal nachgeschaut. Meine Auszahlungen habe ich immer von JPMorgan Chase Bank, N.A. erhalten, somit liegt mein Geld doch in den USA und ist dann bis 250k USD geschützt. Sollten die Gelder dann demnächst auf Konten in LUX, IE oder Ungarn liegen, dann gilt doch trotzdem die Einlagensicherung bis 100k€. Da führt doch kein Weg dran vorbei, das ist doch gesetzlich vorgeschrieben. !!!
| 21.11.2020, 13:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2020, 14:08 von Ste Fan.)
Die staatliche (auf Banken bezogene) Einlagensicherung im Sinne von Sicherung pro Konto/Kunde greift bei IB nicht.
Ich habe z.B. noch bei Saxo einen Account und da Saxo eine Banklizenz hat ueberweise ich Geld auf mein eigenes Konto dort - mit meinem Namen und eigener IBAN - und daher greift die Einlagensicherung fuer das Cash.
Bei IB hast du kein Bankkonto sondern das Geld geht auf ein Sammelkonto welches auf IB laeuft..du selbst hast mit der Bank nix zu tun - IB regelt das intern...
Das duerfte auch der Grund fuer die speziellen Absicherungssysteme a la SIPC, etc die es in den USA und UK speziell fuer Brokerkunden gibt...
Interessant waere es zu wissen wie dies z.B. bei Degiro aussieht? Die sind europaeisch haben aber auch nur ein Sammelkonto. Greift da die generelle Einlagensicherung?
EDIT: Nope, greift bei Degiro nicht - daher haelt Degiro kein Cash sondern alles Cash geht sofort in einen Geldmarktfund und ist somit Sondervermoegen...
Müsste man überprüfen, in wie weit diese ihre Bedingungen bereits an flatex angepasst haben, im Zweifel immer nur 20.000, nur die wirklich echten deutschen Bedingungen sind am Besten für Bares ebenso wie bei Sondervermögen, also Aktien, Fonds.
IB muss eine Zusatzversicherung anbieten. Alles andere ist doch Wahnsinn. Gegen jeden Scheißdreck kann man sich doch heute für ein paar € im Monat versichern. Da wird es doch wohl möglich sein ein Konto abzusichern. Bin auch bereit, dafür Geld abzudrücken. ActivTrades bietet so etwas doch auch an:
IB ist doch ein seriöser Anbieter, die können uns Kunden doch nicht im Regen stehen lassen. Ich produziere pro Jahr mehr Provisionen als die an Entschädigungssumme zahlen!! dafür erwarte ich dann aber auch eine gewisse Sicherheit!!
Ich habe es irgendwann (vor 20 Jahren?) aufgegeben, irgendwo auf Besserung zu warten. Wenn IB zu windig wird, muss man weiter ziehen.
Daher zurück zu meiner Frage oben, hat jemand Erfahrung mit anderen Brokern im Amiland?
Kanada könnte auch interessant sein, sind vielleicht ähnlich gut reguliert, wie die Engländer?