Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 12:27)Sterling schrieb: Es wird immer absurder, Zertis und Optionsscheine gelten nicht unter der Bestimmung. Meine Güte was eine Farce

Begründung?
Wenn es um die Begrenzung von Spekulationsgeschäften geht müssten die dabei sein.
Wenn es um eine "Terminkomponente" geht müssten da alle Produkte mit Fälligkeit dabei sein. 

Frage ist wo Consors das her hat? Interpretation von deren Rechtsabteilung? Auskunft eines Mitarbeiters von
BMF oder Finanzamt welche im Nachhinein dann wegen falscher Auslegung revidiert wird?

Wenn es aber stimmt und in dieser Weise "aufgeweicht" wird bietet das vielleicht weitere Ansätze für Klagen
wenn es um andere Produkte geht.

Im Moment ist alles Spekulation - Abwarten und Tee trinken - bis das BMF-Schreiben herauskommt und bis auf die
Empfehlung des Bundesrats reagiert wird.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 13:46)boersenkater schrieb: Begründung?
Wenn es um die Begrenzung von Spekulationsgeschäften geht müssten die dabei sein.
Wenn es um eine "Terminkomponente" geht müssten da alle Produkte mit Fälligkeit dabei sein. 

Frage ist wo Consors das her hat? Interpretation von deren Rechtsabteilung? Auskunft eines Mitarbeiters von
BMF oder Finanzamt welche im Nachhinein dann wegen falscher Auslegung revidiert wird?

Wenn es aber stimmt und in dieser Weise "aufgeweicht" wird bietet das vielleicht weitere Ansätze für Klagen
wenn es um andere Produkte geht.

Im Moment ist alles Spekulation - Abwarten und Tee trinken - bis das BMF-Schreiben herauskommt und bis auf die
Empfehlung des Bundesrats reagiert wird.

Und die IT-Abteilungen der armen Broker dürfen den Mist dann über Weihnachten in ihre Software einbauen ...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 13:36)Sterling schrieb: Damit ist die Binding Steuer defacto hinfällig. Selbst wenn die kommt, komplett das "Ziel" die bösen "Zocker" verfehlt... Aber ich darf mich nicht aufregen,
über kurz oder lang verlasse ich dieses Irrenhaus. Früher oder später!

Ja, für Kunden der coolen Zertifikatscreationen der deutschen Banken. Für Trader von Futures und Optionen ist überhaupt nix hinfällig.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 13:45)bimbes schrieb: Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5.

Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen   Tup

Das ist der Irrsinn in Tüten, nackte Short-Optionen (mit unbegrenzten Risiken) sind ausgenommen, Positionen mit Risikobegrenzung (Spreads) erzeugen nicht anrechbare Verluste  Bang

Alles zum Schutz der Kleinanleger xD

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Problem bekommen dann wohl
Day-Trader
Heavy-Trader
Optionshändler
Spread-Trader
Privatpersonen mit sehr großen Konten

Lösungen wie beispielsweise
Strategien anpassen
Traden als Privatperson einstellen
Auswandern
GmbH gründen


Alles hier erörtert

https://news.tradimo.com/de/gesetzesaend...atanleger/


Selbst bei einer Abmilderung käme das infrage, zukünftige Verschärfungen sind ja auch nicht ausgeschlossen.
Da sollte dann mal schon eine Entscheidung getroffen werden, aufschieben und abwarten ist wohl nicht wirklich eine Alternative.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 14:02)jf2 schrieb: Ja, für Kunden der coolen Zertifikatscreationen der deutschen Banken. Für Trader von Futures und Optionen ist überhaupt nix hinfällig.

Hinfällig in dem Kontext das wieder eine Gruppe (Zertis) außen vor sind. Das macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Da wird es zurecht wieder Aufschrei geben. 
Da zocken verlagert sich halt dann eben bzw. die meisten "zocker" finden sich eh in dem Bereich.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

es bleiben ja noch Aktien!!! 

auch damit lässt sich sehr gutes Geld verdienen Biggrin

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Meine ich doch! ????
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 14:23)Honnete schrieb: Problem bekommen dann wohl
Day-Trader
Heavy-Trader
Optionshändler
Spread-Trader
Privatpersonen mit sehr großen Konten

Lösungen wie beispielsweise
Strategien anpassen
Traden als Privatperson einstellen
Auswandern
GmbH gründen


Alles hier erörtert

https://news.tradimo.com/de/gesetzesaend...atanleger/


Selbst bei einer Abmilderung käme das infrage, zukünftige Verschärfungen sind ja auch nicht ausgeschlossen.
Da sollte dann mal schon eine Entscheidung getroffen werden, aufschieben und abwarten ist wohl nicht wirklich eine Alternative.

Ich denke das Thema GmbH ist in der Realität schwer umsetzbar, wenn der einzige Zweck darin besteht Börsengeschäfte zu tätigen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe Consors selbst ganz oft bedrängt, eine Mitteilung an die Kunden herauszugeben und endlich haben sie dies gemacht. Als einziger Broker bislang!! Das bedeutet, die anderen lassen ihre Kunden schön im Nebel stehen...

Aber natürlich ist das Geschriebene nur eine Vermutung von Consors (ich beziehe mich auf die nicht rechtsverbindliche Schlussfolgerung aus einem wohl existierenden Entwurf) und sie schreiben ja auch, letztlich verantwortlich ist der Steuerpflichtige!

Ich hoffe sehr stark, dass nun keine Spannungen zwischen Optionshändlern, Zertifikate- und Optionsscheinanlegern/Tradern sowie Aktionären entstehen. Schließlich wollen wir alle die Freiheit, alles dann handeln und einsetzen zu können, so wie wir es entscheiden und individuell für gut befinden.

Das Problem ist das Gesetz, dieses Gesetz stiftet diese Unruhe, dieses Chaos, das Gesetz muss weg und da sollten alle am gleichen Strang ziehen, ob betroffen oder nicht und/oder welche Gattung bevorzugt gehandelt wird.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.907 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.437 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 32 Gast/Gäste