RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 22.12.2020, 16:28
Entscheidend ist, dass IMMER ein Closing stattfindet und kein Cash-Settlement oder ein Auslaufen. Unter den Prämissen weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie man zu einer anderen Einschätzung kommen kann, insbesondere seit dem BMF-Schreiben zum Kapitalertragsteuerabzug, dass das auch klarstellt. Auch der Entwurf des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer sieht keine Änderung vor.
Gruß
Taxadvisor
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 22.12.2020, 23:01
Warum ausgerechnet sowas in Deutschland
Zitat:Beispiel 2: Iron Condor auf den SPX Ein Stillhalter verkauft einen Iron Condor auf den SPX-Index mit 16 Tagen Restlaufzeit.
Dafür erhält er eine Stillhalterprämie von ca. $ 100. Das maximale Risiko ist der Abstand der Strikes multipliziert mit 100 minus die Prämie, also (5 Punkte * 100 – $ 100) = $ 400.
Wenn der Preis nun seitwärts läuft und am Ende der Laufzeit zwischen den Strikes liegt, verfällt der Iron Condor wertlos und der Stillhalter darf die Prämie von $ 100 voll behalten. Wäre das die einzige Position, sind darauf dann 25 % Kapitalertragssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer fällig. Soweit die aktuelle Regelung.
Wie sieht es nun aber mit der neuen Steuer aus?
Die Short-Optionen verfallen jeweils und gewinnen vollständig. Das bedeutet, dass die Prämie aus Short Put (3.500er, Preis $ 12,70 = $ 1.240 Gewinn) und Short Call (3820er, Preis $ 4,80 = $ 460 Gewinn) insgesamt $ 1.700 ergibt. Würden hier Verluste entstehen, wandern diese in den Topf 1. Die Verluste hingegen sind die verfallenen Long-Optionen, bestehend aus dem Long Put (3495er, Preis $ 12,20 = $ 1.220 Verlust) und Long Call (3.825er, Preis $ 4,30 = $ 430 Verlust), zusammen $ 1.600. Dieser Verlust wandert in den (begrenzten) Topf 4.
Dieser Verlust darf zwar mit dem Gewinn verrechnet werden, aber eben aufsummiert nur in Höhe von 20.000 €. Setzt man der Einfachheit halber den US-Kurs gleich dem Euro-Kurs dürfte man demnach maximal ca. 13 dieser Iron Condors handeln und danach wäre Schluss. Technisch kann man natürlich weiterhandeln, aber für jeden weiteren dieser Iron Condors, der netto ca. $ 100 einbringt, wäre dann eine Steuer von ca. 25 % * $ 1.700 = $ 425 fällig. Anders ausgedrückt, laufen alle Positionen im Gewinn durch (das müssen sie ja auch erst einmal…), ist nach $ 1.300 für den Stillhalter mit diesem Handelsansatz Schluss. Und auf die $ 1.300 sind ja noch Kapitalertragsteuer fällig. Es bleiben also ca. $ 1.000 übrig. Es ist wirklich Wahnsinn …
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 22.12.2020, 23:58
(22.12.2020, 23:01)qqqq4 schrieb:
Warum ausgerechnet sowas in Deutschland
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...der Sozialismus feiert seine zarte Auferstehung.
Hauptsache alle machen das selbe, alle sind gleich.
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Auch wenn er anderen den Verdauungstrakt füllt, mittels Steuersubstrat.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.12.2020, 13:35
(22.12.2020, 23:01)qqqq4 schrieb: https://eichhorn-coaching.de/verlustverr...n-ab-2021/
danke für den link - die Überschrift der Tabelle (link)
Der Wahnsinn im Überblick -->besser kann man es gar nicht ausdrücken
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 24.12.2020, 07:24
Tod bedeutet, dass man sofort aufhört, Steuern zu zahlen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 24.12.2020, 10:58
(24.12.2020, 07:24)Honnete schrieb: Tod bedeutet, dass man sofort aufhört, Steuern zu zahlen.
Amerikanisches Sprichwort
Gilt aber nicht für Deutschland ..
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 24.12.2020, 11:25
(22.12.2020, 23:58)Ventura schrieb: ...der Sozialismus feiert seine zarte Auferstehung.
Hauptsache alle machen das Selbe, alle sind gleich.
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Auch wenn er anderen den Verdauungstrakt füllt, mittels Steuersubstrat.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 04.01.2021, 02:08
So, die einzigartig nur in D vorkommenden Steuersätze von weit über 100%, die für Private bei Termingeschäften gelten, haben mit diesem Jahr begonnen. Wer mitbeteiligt war, dies zuzulassen, wird ggf. in die Geschichtsbücher eingehen und sollte sich in Grund und Boden schämen.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.01.2021, 14:07
https://www2.deloitte.com/cy/en/pages/ta...-2021.html
Hier die aktuellen Fakten zur Besteuerung in Zypern, falls es jemand interessiert, verfügbar in EN und GR. Und ja, es gibt steuerlich günstigere Destinationen/Jurisdiktionen, je nach Gusto.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.01.2021, 14:28
(07.01.2021, 14:07)muchmoney schrieb: https://www2.deloitte.com/cy/en/pages/ta...-2021.html
Hier die aktuellen Fakten zur Besteuerung in Zypern, falls es jemand interessiert, verfügbar in EN und GR. Und ja, es gibt steuerlich günstigere Destinationen/Jurisdiktionen, je nach Gusto.
Danke für die Info.
Man muss jede Zeit Alternativen zu Deutschland bzw. Europa haben.
Steuer auf Gewinne, darüber kann man noch diskutieren.
Steuer auf Verlust, nicht mal Nordkoreas Machthaber Kim Jong-un kommt auf die Idee.
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