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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 14:25
Biden hat schon angekündigt das nicht rückgängig zu machen.
Das wofür Trump ständig kritisiert wurde führt Biden einfach fort ... ohne kritisiert zu werden.
Zitat:Wenn die an deutschen Handelsplätzen gehandelten Aktien tatsächlich an US-Börsen gelistet sind
und dort nicht mehr gehandelt werden können/dürfen könnte das schon eine Rolle spielen.
Das ist aber nicht so. Es sind bisher keine ADRs betroffen.
Les doch den Link vom Aktienfinder.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 14:32
(23.01.2021, 14:25)Vahana schrieb: Biden hat schon angekündigt das nicht rückgängig zu machen.
Das wofür Trump ständig kritisiert wurde führt Biden einfach fort ... ohne kritisiert zu werden.
Das ist aber nicht so. Es sind bisher keine ADRs betroffen.
Les doch den Link vom Aktienfinder.
Stimmt.
Dann verstehe ich aber nicht, was die USA damit zu tun haben sollen. Bzw. warum deutsche Broker zu irgendwas verpflichtet werden können.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 14:37
Die Broker werden sich nicht ewig vor einer Antwort drücken können.
Irgendwann werden wir erfahren was dahinter steckt.
Eine Pflicht kann es nicht sein, weil nicht alle mitmachen. Ganz freiwillig aber auch nicht weil dafür läuft es zu strukturiert ab.
Möglich das z.B. US Bürger nicht bei Brokern angemeldet sein dürfen die die Handelbarkeit nicht einschränken.
Oder ähnliches.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 14:42
(23.01.2021, 14:14)TomJoe schrieb: Jetzt stelle man sich mal vor, dass so etwas Schule macht, dann dürften wir auch bald keine US Aktien mehr handeln, und etliche große deutsche Firmen wären auch betroffen..
jetzt mal halblang....
die von Trump erlassenen Executive Order betrifft ausschliesslich US-Investoren für ihre Anteile in "kommunistischen chinesischen Militärunternehmen".
Und nein: Biden wird die Anordnung nicht zurücknehmen, denn die Demokraten wollen sich nicht vorwerfen lassen, gegenüber China zu schwach aufzutreten.
So haben ja die demokratischen Kongressabgeordneten im Dezember ein eventuell folgenreiches Gesetz mitgetragen: in den USA kotierte chinesische Unternehmen sollen von der Börse genommen werden, falls sie sich in den nächsten 3 Jahren nicht von der US-Aufsicht inspizieren lassen (z.B. welche Verbindungen sie zur KP Chinas haben...)
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 16:25
(23.01.2021, 14:42)F.I.A.S.C.O. schrieb: jetzt mal halblang....
die von Trump erlassenen Executive Order betrifft ausschliesslich US-Investoren für ihre Anteile in "kommunistischen chinesischen Militärunternehmen".
Und nein: Biden wird die Anordnung nicht zurücknehmen, denn die Demokraten wollen sich nicht vorwerfen lassen, gegenüber China zu schwach aufzutreten.
So haben ja die demokratischen Kongressabgeordneten im Dezember ein eventuell folgenreiches Gesetz mitgetragen: in den USA kotierte chinesische Unternehmen sollen von der Börse genommen werden, falls sie sich in den nächsten 3 Jahren nicht von der US-Aufsicht inspizieren lassen (z.B. welche Verbindungen sie zur KP Chinas haben...)
Dann stellt sich mir die Frage, ob dass dann auch auf IB zutrifft. Den eine Alternative wäre ja, direkt in Hong Kong zu handeln. Wäre natürlich schlecht, wenn IB das nicht dürfte.
Und für mich heißt das dann weiter, dass wohl potentiell jedes chinesische Unternehmen, das Konkurrenz werden könnte, von diesem Bann getroffen werden kann. Eine Verbindung zum chin. Militär kann immer hergestellt werden, und sei weil das Unternehmen Maschinen für die die Militär-Unterhosen liefern könnten. Die Amerikaner sind in einem Wirtschaftskrieg gnadenlos. Und wenn sie ihre berühmten Kanonenboote losschicken müssen.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 23.01.2021, 18:12
(23.01.2021, 16:25)TomJoe schrieb: Dann stellt sich mir die Frage, ob dass dann auch auf IB zutrifft. Den eine Alternative wäre ja, direkt in Hong Kong zu handeln. Wäre natürlich schlecht, wenn IB das nicht dürfte.
Und für mich heißt das dann weiter, dass wohl potentiell jedes chinesische Unternehmen, das Konkurrenz werden könnte, von diesem Bann getroffen werden kann. Eine Verbindung zum chin. Militär kann immer hergestellt werden, und sei weil das Unternehmen Maschinen für die die Militär-Unterhosen liefern könnten. Die Amerikaner sind in einem Wirtschaftskrieg gnadenlos. Und wenn sie ihre berühmten Kanonenboote losschicken müssen.
Das fett markierte ist genau das Problem.
Deswegen ist die Frage, ob es möglicherweise Sinn macht, sich nach einem Nicht-US-/Nicht-EU-Broker umzusehen, um dort dann ein Depot zu eröffnen, das man nur für China-Aktien verwendet. Daher oben auch der Hinweis auf Tiger Brokers (soll keine Werbung sein, habe den Namen heute auch zum ersten Mal gelesen).
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 25.01.2021, 02:27
(23.01.2021, 14:09)Golvellius schrieb: Nio, JD.com und BABA sind ja ADRs, d.h. Hauptnotierung an amerikanischer Börse.
Wenn es sich um ADRs handelt, dann wirken sich nach der Theorie also US-Verbote auch auf die Handelbarkeit in D aus, obwohl die ADRs auch an deutschen Börsen gelistet sind?
Das wird wohl so sein weil die Emittenden der ADR Amerikaner sind.
Davon abgesehen staune ich immer wieder darüber wie wenige Leute bewußt registrieren das die BRD (wie auch andere europäische Staaten) nur Vasallen der USA sind, ich sage nur Zwangslandung des bolivianischen Außenministers in Wien 2013 weil die Amerikaner dachten Snowden könne an Board sein oder Suspendierung des Iran aus dem Swift-System obwohl das in den Niederlanden läuft oder aktuell Sanktionen gegen an Nordstream 2 Beteiligte.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 25.01.2021, 09:37
(25.01.2021, 02:27)jf2 schrieb: Das wird wohl so sein weil die Emittenden der ADR Amerikaner sind.
Davon abgesehen staune ich immer wieder darüber wie wenige Leute bewußt registrieren das die BRD (wie auch andere europäische Staaten) nur Vasallen der USA sind, ich sage nur Zwangslandung des bolivianischen Außenministers in Wien 2013 weil die Amerikaner dachten Snowden könne an Board sein oder Suspendierung des Iran aus dem Swift-System obwohl das in den Niederlanden läuft oder aktuell Sanktionen gegen an Nordstream 2 Beteiligte.
Na ja, wenn man bedenkt was die EU Euch alles nicht handeln lässt so ist das wohl ein Tropfen auf den heissen Stein.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 31.01.2021, 23:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2021, 23:52 von jf2.)
(25.01.2021, 09:37)cubanpete schrieb: Na ja, wenn man bedenkt was die EU Euch alles nicht handeln lässt so ist das wohl ein Tropfen auf den heissen Stein.
Die EU läßt mich was nicht handeln? Alles nicht? Sie läßt mich konkret Wertpapiere nicht handeln die nicht die in der EU vorgeschriebenen Dokumente haben. Nicht das ich das gut finde aber so viel besser ist es im Rest der Welt nun auch nicht, die Amerikaner z.B. dürfen keine CFD handeln.
Edit: sorry, falsch gelesen, Du meintest die EU läßt mich so einiges nicht handeln, wenn man alles betroffene mal zusammenzählt stimmt das wohl.
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RE: Handelsverbot für China Aktien ... auch in Deutschland | 08.06.2021, 02:37
Habe meiner Bank Onvista folgende Nachricht zukommen lassen:
"Ihre rechtsgrundlose Weigerung den Kauf und Verkauf von Aktien der Unternehmen die auf der OFAC Liste der USA stehen, zu zulassen, verstösst eindeutig gegen die EU-Blocking Verordnung (EG) 2271/96 in der Fassung vom 7. August 2018, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. 199 I. Verstöße gegen die Blocking-Verordnung begründen nach Auskunft des BMWi eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 82 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) i.V.m. §§ 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
(s.https://www.bundestag.de/resource/blob/587060/eebd9757e72dd660cef0c092f4924a76/WD-5-162-18-pdf-data.pdf).
Ich fordere Sie deshalb auf, den Handel mit diesen Aktien unverzüglich zu zulassen."
Haben 2 Wochen Bedenk/Antwortzeit erbeten.
Man kann die Banken die blocken, vermutlich auf entgangenen Gewinn verklagen. Eine Sanktion gemäss § 82 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) i.V.m. §§ 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) mit hohen möglichen Bussgeldern wird aber aus politischen Gründen von Seiten der deutschen Behörden auf sich warten lassen.
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