Infektionsschutzgesetz bedeutet Nachtverbot für Luft, Schiene und Straße -Zeitung
BERLIN (Dow Jones) - Der Deutsche Bundestag hat mit Paragraf 28 b des neuen Infektionsschutzgesetzes nach Interpretation seiner Hausjuristen ein faktisches Nachtreiseverbot erlassen. Das berichtet "Bild" (Freitagausgabe) unter Berufung auf eine dem Blatt vorliegende "Kurzinformation" des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.
In dem brisanten Kurzgutachten (Az.: WD9-3000-049/21) werde erläutert, dass laut Gesetzesbegründung in Hochinzidenz-Landkreisen (ab Inzidenzwert 100) "zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt" sei. Dabei seien ausdrücklich "auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst", wie die Zeitung berichtet.
Weiter heiße es in dem Dokument: "Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet" sei, wenn Ausnahmen vorlägen.
"Es droht heilloses Chaos", sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) zu "Bild", so das Blatt weiter. Das Ganze sei ein "weder für die Bürger noch die Behörden einzuhaltender Irrsinn". Der Liberale sagte weiter, "diese groben handwerklichen Fehler übertreffen die Farce um die 'Osterruhe' nochmal um einiges."
Laut "Bild" stehen auch Flughäfen demnach vor Problemen. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge nicht anreisen und Nachtflüge dürften von den größten deutschen Flughäfen nicht mit Urlaubern abheben / Quelle: Guidants News
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