Ziemlich unbemerkt von der Staatspresse, die soche Vorgänge natürlich
regierungsfreundlich übersieht landen immer mehr Corona-Bußgeldverfahren
vor den höheren Instanden der Oberlandesgerichten.
Regelmäßig werden die Bußgelder dort aufgehoben, die Corona-Landesverordnugen
als verfassungswidrig erklärt, und die Bestimmungen als nicht verhälnismäßig erklärt.
Hier ein Beispiel des OLGs Stuttgarts vom Mai diesen Jahres, das regelmäßig als Grundsatzurteil zitiert wird.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...s=8&anz=71
Wird Zeit, dass sich der Verfassungsschutz endlich mal um die Hassredner
der Corona-Massnahmen-Befürworter kümmert!
regierungsfreundlich übersieht landen immer mehr Corona-Bußgeldverfahren
vor den höheren Instanden der Oberlandesgerichten.
Regelmäßig werden die Bußgelder dort aufgehoben, die Corona-Landesverordnugen
als verfassungswidrig erklärt, und die Bestimmungen als nicht verhälnismäßig erklärt.
Hier ein Beispiel des OLGs Stuttgarts vom Mai diesen Jahres, das regelmäßig als Grundsatzurteil zitiert wird.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...s=8&anz=71
Wird Zeit, dass sich der Verfassungsschutz endlich mal um die Hassredner
der Corona-Massnahmen-Befürworter kümmert!

