(24.08.2021, 14:36)Speculatius schrieb: Doch, ist durchsetzbar. Und wird ja auch schon gemacht, zum Beispiel beim Zahnersatz. Dort erhält nur derjenige einen Zuschuß von der Krankenkasse, der nachweisen kann, daß er jedes Jahr schön brav beim Zahnarzt seine Zähne hat prüfen lassen.
Analog dazu könnte man hier ebenso verfahren.
Wegen eines kaputten Zahnes wird selten Lebensgefahr bestehen..und falls doch wird auch der ohne Pruefung eine Notbehandlung erhalten