
RE: Corona-Virus
| 06.10.2021, 16:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2021, 16:22 von Ramonet.)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Mittwoch die Entscheidung der Richter. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).
https://www.ariva.de/news/bayerischer-ve...rt-9801537
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