(26.11.2021, 21:09)Praeriebaer schrieb: achso
jo bis letzte Woche hattest du noch recht!
Aber jetzt:
Zitat:Zum einen soll die Vorschrift des § 275 StGB um einen Absatz ergänzt werden,https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf
der die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise
ausdrücklich unter Strafe stellt.
Zum anderen sollen – insbesondere aus Gründen der Rechtsklarheit – durch Än-
derungen in den §§ 277 bis 279 StGB Konstellationen vom Anwendungsbereich
der darin normierten Tatbestände ausgenommen werden, die bereits durch
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/15
§ 267 StGB erfasst sind. Daneben soll in den §§ 277 bis 279 StGB die Begren-
zung des Kreises von Täuschungsadressaten entfallen.
Des Weiteren soll der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse ausdrücklich von
§ 281 StGB erfasst werden.
Durch die Verlängerung des Sicherstellungsauftrages nach dem Sozialdienst-
leister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum Ablauf des 19. März 2022 wird sicherge-
stellt, dass die soziale Infrastruktur erhalten bleibt und soziale Dienstleistungen
auch nach dem Ende der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Ver-
breitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) noch erbracht werden
können.
Das war der Gestzentwurf, der am 18.11.
dann im Bundestag beschlossen wurde, am 22.11 durch den Bundesrat gewinkt wurde und seit Mittwoch oder Donnerstag
in Kraft gesetztes Gesetz ist!
und siehe da:
Juris hat es schon im neuen Strafgesetzbuch stehen:
Zitat:StGBhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf
Ausfertigungsdatum: 15.05.1871
Vollzitat:
"Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2021 geändert worden ist"