(14.11.2022, 11:18)J R schrieb: verfolge gerade die Sendung Anne Will zum Bürgergeld. Das wäre doch ein Einstieg für den Daytrader, ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag.
Trader A. zahlt 301 Miete und erhält Regelsatz 502, Bürgergeld 812.
Durch Trading erzielte Nettogewinne 600, dann sind die ersten 100 frei, von den restlichen 500 sind 20% oder 100 frei. Die restlichen 400 werden auf das Bürgergeld angerechnet, bei einem guten Monat bleiben dann (812-400=) 412 Bürgergeld. Mit dem Nettogewinn von 600 bleiben dann 1.012 am Monatsende.
Die Verdienstgrenze liegt bei 1.200, wenn man monatlich 5.000 oder 10.000 Nettogewinne hat, dann gibt es leider kein Bürgergeld.
diese Anrechnungsfreibeträge gelten nur für Erwerbseinkommen. Wenn du Kapitalerträge bekommst, gibt es nur den Sockelfreibetrag von 30€ im Monat.
Damit sind wir wieder hier:
Zitat:im Zweifel fragt man das Finanzamt! Führt das Trading zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, ist man Profi und hat einen Beruf. Kommt es zu Kapitaleinkünften, wie bei Onkel Heinrich mit seinen Siemensdividenden, so ist man Amateur und betreibt es nicht beruflich!https://www.trading-stocks.de/thread-360...#pid134537