(14.11.2022, 17:19)Bucketeer schrieb: ja, wenn...![]()
wer als Top-Trader, aus irgendeinem Grund, im Bürgergeld landet, könnte sich auch im Prop-Trading oder Social Trading versuchen. Dann hätte sie Erwerbseinkommen und es würden die normalen Einkommensfreibeträge gelten. Gegebenenfalls könnte sie dann auch versuchen ihr Brokerkonnto zu Betriebsvermögen deklarieren.
Na ich denke mit dem BGE wird alles besser, wie der Name schon sagt ist es ja bedingungslos. Freibier für alle

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