RE: Interactive Brokers
| 02.12.2022, 18:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2022, 18:07 von cordo.)(02.12.2022, 14:29)mistral3 schrieb: Ja, das habe ich gelesen.
Man muss das Formular bei seinem Wohnsitz-Finanzamt abgeben? Oder ist ein anderes Finanzamt zuständig?
Reicht ein Stempel vom Finanzamt oder muss da ein Stempel + Unterschrift vom Finanzamt hin?
2) Ich befürchte nur, dass das Finanzamt sagen wird: Unsere Amtssprache ist deutsch, daher können wir dieses Formular nicht bearbeiten.
Nur Seite 1 beim Finanzamt abgeben oder auch Seite 2 und 3 mit den "Notes" ?
Ich hab meinem Finanzamt alle Seiten des Formulars geschickt + ein Begleitschreiben, verfasst in einfachem Juristen-Deutsch. Sie sollen ja auf den ersten Blick wissen, was Sache ist und benötigt wird.
Damit IB Ireland bzw. die irischen Behörden das Formular akzeptieren, braucht es Stempel, Unterschrift, Datum, den Namen deines Landes und deine Steuernummer vom Finanzamt. Deshalb ist das so angeführt. (Steuernummer und Land kannst auch du schon vorab ausfüllen, die Infos weißt du ja zweifelsfrei).
Doppelbesteuerungsabkommen werden grundsätzlich mehrsprachig in den Sprachen beider beteiligter Staaten abgeschlossen und sind in jeder der Sprachen gültig. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen auch in der Sprache des jeweils anderen Staates vorliegen. Dass zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland ein irisches Formular in dortiger Landessprache (Englisch) Anwendung findet, ist durchaus gängig und erwartbar.
Hier zur Info für euch noch mein Begleitschreiben, damit hat der Vorgang 1A funktioniert (hätte ich mir auch nicht anders erwartet in dem Fall)