Die Abbuchung bezieht sich auf Dezember 2022.
Aber IB hatte ja Mitte Dezember meine Ansässigkeitsbescheinigung erhalten. Ab dem Zeitpunkt, wo IB die Bescheinigung erhalten hatte, wusste IB ja, dass die keine Quellensteuer abziehen dürfen. Dann kann IB doch nicht für den gesamten Dezember 2022 abziehen.
Aber IB hatte ja Mitte Dezember meine Ansässigkeitsbescheinigung erhalten. Ab dem Zeitpunkt, wo IB die Bescheinigung erhalten hatte, wusste IB ja, dass die keine Quellensteuer abziehen dürfen. Dann kann IB doch nicht für den gesamten Dezember 2022 abziehen.