RE: Russland
| 22.01.2023, 11:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2023, 12:03 von saphir.)
Baerbock wirbt für Sondertribunal
Stand: 16.01.2023
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock setzt sich für die Bildung eines internationalen Sondertribunals zur Ahndung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein.
Beklagte muss Mitglied des Haager Gerichts sein
Vor dem Haager Gericht können laut Statut nur Fälle behandelt werden, in denen Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofs sind oder ein Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist nicht Teil des Gerichtshofs und würde als ständiges Mitglied mit Vetorecht im UN-Sicherheitsrat eine Überweisung an das Gericht wohl blockieren.
Bei ihrem Besuch in Charkiw vergangene Woche habe sie mit dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba diskutiert, ein Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine einzurichten", sagte die
Grünen-Politikerin.
https://www.tagesschau.de/ausland/putin-...k-101.html
--------------
Eine Sonderinstitution sei "keine ideale Lösung, auch nicht für mich", sagte Baerbock. "Aber dass wir diese Sonderlösung brauchen, liegt daran, dass unser Völkerrecht eben derzeit eine Lücke hat." Man rede zudem nicht über Probleme in 20 Jahren, "sondern über Gerechtigkeit von heute". Man brauche eine "ganz klare Botschaft" an die russische Führung, dass ein Angriffskrieg nicht ungestraft geführt werden könne.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte bereits im September vor der UN-Vollversammlung in New York für ein Sondertribunal geworben. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld von Baerbocks Reise nach Den Haag, der russische Angriffskrieg sei klar völkerrechtswidrig. Wenn es das schnellste und zielführendste Mittel sei, halte er ein Sondertribunal für gut denkbar. Wichtig sei, dass ein solches Tribunal mit internationalen Richtern besetzt werde, "um die Unparteilichkeit für das Strafverfahren zu garantieren".
IStGH soll auch Angriffskriege verfolgen können
Baerbock schlug zugleich eine Reform des Völkerstrafrechts vor, um eine eklatante Rechtslücke zu schließen. Demnach sollen die rechtlichen Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag mittelfristig so angepasst werden, dass auch der Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann. Dies ist aktuell unter anderem deswegen nicht möglich, weil weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner des Römischen Statuts als Rechtsgrundlage für den Gerichtshof sind.
Am Internationalen Strafgerichtshof wurde Baerbock am Vormittag von dessen Präsidenten Piotr Hofmanski empfangen. Außerdem wollte sie auch Chefankläger Karim Khan treffen. Khan ermittelt bereits wegen der Lage in der Ukraine.
https://www.dw.com/de/ukraine-aktuell-ba...a-64400728
Stand: 16.01.2023
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock setzt sich für die Bildung eines internationalen Sondertribunals zur Ahndung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein.
Beklagte muss Mitglied des Haager Gerichts sein
Vor dem Haager Gericht können laut Statut nur Fälle behandelt werden, in denen Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofs sind oder ein Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist nicht Teil des Gerichtshofs und würde als ständiges Mitglied mit Vetorecht im UN-Sicherheitsrat eine Überweisung an das Gericht wohl blockieren.
Bei ihrem Besuch in Charkiw vergangene Woche habe sie mit dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba diskutiert, ein Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine einzurichten", sagte die
Grünen-Politikerin.
https://www.tagesschau.de/ausland/putin-...k-101.html
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Eine Sonderinstitution sei "keine ideale Lösung, auch nicht für mich", sagte Baerbock. "Aber dass wir diese Sonderlösung brauchen, liegt daran, dass unser Völkerrecht eben derzeit eine Lücke hat." Man rede zudem nicht über Probleme in 20 Jahren, "sondern über Gerechtigkeit von heute". Man brauche eine "ganz klare Botschaft" an die russische Führung, dass ein Angriffskrieg nicht ungestraft geführt werden könne.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte bereits im September vor der UN-Vollversammlung in New York für ein Sondertribunal geworben. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld von Baerbocks Reise nach Den Haag, der russische Angriffskrieg sei klar völkerrechtswidrig. Wenn es das schnellste und zielführendste Mittel sei, halte er ein Sondertribunal für gut denkbar. Wichtig sei, dass ein solches Tribunal mit internationalen Richtern besetzt werde, "um die Unparteilichkeit für das Strafverfahren zu garantieren".
IStGH soll auch Angriffskriege verfolgen können
Baerbock schlug zugleich eine Reform des Völkerstrafrechts vor, um eine eklatante Rechtslücke zu schließen. Demnach sollen die rechtlichen Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag mittelfristig so angepasst werden, dass auch der Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann. Dies ist aktuell unter anderem deswegen nicht möglich, weil weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner des Römischen Statuts als Rechtsgrundlage für den Gerichtshof sind.
Am Internationalen Strafgerichtshof wurde Baerbock am Vormittag von dessen Präsidenten Piotr Hofmanski empfangen. Außerdem wollte sie auch Chefankläger Karim Khan treffen. Khan ermittelt bereits wegen der Lage in der Ukraine.
https://www.dw.com/de/ukraine-aktuell-ba...a-64400728
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.