(03.02.2023, 14:02)Bucketeer schrieb: jepp, und du darfst in der GmbH von den Aktiengewinnen keine Aktienverluste und Kosten abziehen.
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Wo ist denn dafür die Rechtsgrundlage?
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2