(16.02.2023, 13:56)Wolkenmann schrieb: gerade mit FA gesprochen. Ich muss schriftlich Einspruch einlegen, sowohl gegen die Nicht-Anerkennung der Verluste als auch gegen die Vorauszahlung.
Dies steht doch auf jeden Bescheid.
Aber wie sieht denn Deine Begründung aus?
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2