Ich denke Du mußt da schon konkreter argumentieren denn die unter 1. aufgeführte Argumentation muß nicht viel bringen. Die Hauptsache ist doch das die neue Steuer falsch berechnet wurde da angefallene Verluste nicht berücksichtigt wurden. Nun hoffen wir mal für Dich das die tatsächlich nicht in Termingeschäften angefallen sind und auch keine Totalverluste von Aktien dabei waren. Dann sollte man davon ausgehen können das das FA falsch gerechnet hat. Und zumindest die Kapitalerträge solltest Du dem FA vielleicht vorrechnen und da sollte es dann ja eine deutliche Abweichung zu deinem Gunsten (weniger Gewinn) geben, was da dann an Steuer draus entsteht das können die sicher richtig berechnen.
Was die Vorauszahlung angeht: Ich bin mir nicht sicher wie da die Gesetzeslage ist. Ich hatte den Fall auch mal: Gewinne im Jahr 2020, dadurch Steuernachzahlung und dann eine entsprechende Veranlagung zu Vorauszahlungen. Da hat mein Steuerberater Einspruch erhoben (evtl. auch nur mal freundlich telefoniert) und dem Bearbeiter erklärt das 2021 weniger Gewinn anfällt und Gewinn an der Börse auch nicht planbar ist, daraufhin wurde die Vorauszahlung komplett gestrichen. Aber das ist evtl. eine Ermessensfrage des Beamten.
Allgemein zum Umgang mit dem FA: Ich kann nur empfehlen immer freundlich mit den Leuten zu reden, damit habe ich in den letzten 30 Jahren nur gute Erfahrungen gemacht.
Was überlegenswert ist: Ob man sich von einem Steuerberater (und dann natürlich einer der sich mit dem Börsenthema auskennt) vertreten läßt. Lassen es die eigenen Finanzen zu würde ich das empfehlen. Nicht nur das nun ein Fachmann mit dem FA spricht, es werden z.B. auch Abgabefristen länger.
Was die Vorauszahlung angeht: Ich bin mir nicht sicher wie da die Gesetzeslage ist. Ich hatte den Fall auch mal: Gewinne im Jahr 2020, dadurch Steuernachzahlung und dann eine entsprechende Veranlagung zu Vorauszahlungen. Da hat mein Steuerberater Einspruch erhoben (evtl. auch nur mal freundlich telefoniert) und dem Bearbeiter erklärt das 2021 weniger Gewinn anfällt und Gewinn an der Börse auch nicht planbar ist, daraufhin wurde die Vorauszahlung komplett gestrichen. Aber das ist evtl. eine Ermessensfrage des Beamten.
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