also Leute wirklich...die Finanzbeamten nicht so doof, daß sie die Verluste nicht verrechnen könnten!
Das Problem ist, daß sie es nur dürfen, wenn eine formale Verlustbescheinigung nach dt. Recht vorliegt. Das soll verhindern, daß pfiffige Zeitgenossen sich die Verluste zweimal verrechnen lassen können. Einmal bei der Berechnung der Abgeltungssteuer beim Broker und dann ein zweites Mal beim Finanzamt.
Jetzt berechnen die ausländischen Broker aber keine Abgeltungssteuer und sie stellen auch keine Bescheinigungen nach dt. Recht aus. Du mußt also das Finanzamt davon überzeugen, die Vorschriften für Kunden deutscher Banken und Broker nicht anzuwenden.
Da es sich bei Dir nicht um drei Euro fuffzig handelt, wäre das meiner Meinung nach ein Fall für einen spezialisierten Steuerberater....
Das Problem ist, daß sie es nur dürfen, wenn eine formale Verlustbescheinigung nach dt. Recht vorliegt. Das soll verhindern, daß pfiffige Zeitgenossen sich die Verluste zweimal verrechnen lassen können. Einmal bei der Berechnung der Abgeltungssteuer beim Broker und dann ein zweites Mal beim Finanzamt.
Jetzt berechnen die ausländischen Broker aber keine Abgeltungssteuer und sie stellen auch keine Bescheinigungen nach dt. Recht aus. Du mußt also das Finanzamt davon überzeugen, die Vorschriften für Kunden deutscher Banken und Broker nicht anzuwenden.
Da es sich bei Dir nicht um drei Euro fuffzig handelt, wäre das meiner Meinung nach ein Fall für einen spezialisierten Steuerberater....