(16.02.2023, 15:13)Bucketeer schrieb: Du mußt also das Finanzamt davon überzeugen, die Vorschriften für Kunden deutscher Banken und Broker nicht anzuwenden.
Wenn die richtige Zahl aus dem mittlerweile wirklich gut gewordenem Steuerbericht von IB in die richtige Zeile der KAP-Anlage eingetragen wird und der Steuerbericht und die Kontoauszüge beigelegt werden, ist jegliche "Überzeugungsarbeit" hinfällig.
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J. Paul Getty
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