
RE: Traumberuf Daytrader
| 16.02.2023, 17:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2023, 17:46 von Lolo.)(16.02.2023, 10:56)FabiC2 schrieb: Beantworte doch mal die Fragen, wenn Du nur Aktien gehandelt hast, MUSS das FA dir die Verluste anrechnen!
Hat er nun oder hat er nicht

(16.02.2023, 09:25)MicroCap schrieb: Nur zum Verständnis Wolkenmann: Ansonsten nicht weiter anderweitig als AN beschäftigt?
Bei gemeinsamer Veranlagung reicht es doch aus, wenn die Frau AN ist und Einkommen erzielt.