(03.08.2023, 12:45)bimbes schrieb: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsch...202210176/
"Der BFH hat bei der Frage der Berücksichtigung gezahlter Prämien für Glattstellungsgeschäfte im Zusammenhang mit Einnahmen aus Stillhalterprämien bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften eine periodenübergreifende Verrechnung bejaht. Er widerspricht in diesem Punkt der Finanzverwaltung."
https://www.ey.com/de_de/steuernachricht...sgeschaeft
bei großen Beträgen sicherlich wichtig zu berücksichtigen.
Also, Glattstellungen schlagen zurück.
danke für den Hinweis