Hallo.
Ich bin aus Österreich und hab nun das erste Mal den Hinweis vom Finanzamt erhalten, ich möge doch nachweisen wieviel Gewinn ich mit Aktien und Co gemacht habe (Hinweis: Ich hab noch keinen Gewinn gemacht :) )
Meine Frage ist, was und welchen Bericht kann ich in IB am Besten verwenden um meine Aktien Transaktionen für ein Jahr nachzuweisen?
Bzw. was ich sonst noch abgeben soll. Im Anhang aus dem Bescheid die Forderungen rauskopiert. Sry für die schlechte Formatierung.
Marco.
Ich bin aus Österreich und hab nun das erste Mal den Hinweis vom Finanzamt erhalten, ich möge doch nachweisen wieviel Gewinn ich mit Aktien und Co gemacht habe (Hinweis: Ich hab noch keinen Gewinn gemacht :) )
Meine Frage ist, was und welchen Bericht kann ich in IB am Besten verwenden um meine Aktien Transaktionen für ein Jahr nachzuweisen?
Bzw. was ich sonst noch abgeben soll. Im Anhang aus dem Bescheid die Forderungen rauskopiert. Sry für die schlechte Formatierung.
Zitat:Geben Sie uns Ihre Einkünfte aus den ausländischen Konten bekannt. Legen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung und Zusammenfassung bei, aus der die steuerpflichtigen Erträge und Besteuerungsgrundlagen ersichtlich sind. Bitte übermitteln Sie daher folgende Informationen und weisen Sie Ihre Angaben durch geeignete Unterlagen für den angegebenen Zeitraum nach: - Informationen über sämtliche ausländische Konten bzw. Depots Namen der kontenführenden bzw. depotführenden Finanzinstitute (z.B. Banken, Versicherungen, Handelsplattformen, Broker etc.) Art der Konten bzw. Depots (z.B. Giro-, Festgeld-, Verrechnungskonto, Wertpapierdepot etc.) Konten- bzw. Depotnummern - Werden Konten bzw. Depots gemeinsam mit einer bzw. mehreren weiteren Personen gehalten (Gemeinschaftskonto bzw. Gemeinschaftsdepot o.ä.), sind die genauen Daten dieser Personen (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse), die Stellung dieser Personen (Kontoinhaber/in, Verfügungsberechtigte/r etc.) im Verhältnis zum Finanzinstitut, die Beziehung dieser Person zu Ihnen (z.B. Ehepartner/in, Art der Verwandtschaft, verschwägert, befreundet, Geschäftspartner/in etc.) und die anteilige Zurechnung des Vermögens zu den einzelnen Depotinhaber/innen bekannt zu geben. - Informationen über die Art des ausländischen Finanzvermögens (z.B. Bankguthaben, Anleihen, Aktien, Anteile an Investment- und Immobilienfonds, Versicherungsprodukte, derivative Finanzinstrumente etc.) die Herkunft des Kapitals (z.B. Erwerbseinkommen, Pensionen, Erbschaft oder Schenkung, Liegenschaftsverkauf etc.) die jeweiligen Konto- bzw. Depotstände zum 31.12. der jeweils angefragten Jahre die Anschaffungszeitpunkte und Anschaffungskosten der Finanzprodukte Die Berechnungsgrundlagen der erzielten Kapitalerträge gemäß österreichischem Recht (§ 27 und § 27a EStG; z.B. Dividenden, Zinsen, Fondserträge, Veräußerungsgewinne). Bitte beachten Sie, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Transaktionsgebühren, Kontoführungsgebühren u.ä.) gem. § 20 Abs. 2 EStG nicht abzugsfähig sind. Die Übermittlung von Unterlagen ohne nachvollziehbare Berechnung der Besteuerungsgrundlagen ist nicht ausreichend.Falls Ihre ausländischen Kapitaleinkünfte bereits in den eingereichten Abgabenerklärungen für die angeführten Zeiträume enthalten sind, legen Sie bitte eine entsprechende nachvollziehbare Aufgliederung oder Darstellung bei. Zum Nachweis der von Ihnen bekanntzugebenden Informationen sind insbesondere folgende Unterlagen notwendig: - Kontoauszüge - Wertpapierdepotauszüge - Erträgnisaufstellungen - Vermögensverzeichnisse - Übersichten über die getätigten Wertpapiertransaktionen inkl. der angefallenen Gebühren und allfälliger Quellensteuern - bei ausländischen Versicherungen die Versicherungspolizze und die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen - sonstige Dokumentationen über die vertraglichen Grundlagen (z.B. privat platzierte Forderungswertpapiere, Privatdarlehen etc.)Danke für Tips.
Marco.