(30.11.2023, 12:07)Speculatius schrieb: Ich bin zwar nicht Wolkenmann, aber man fällt als Privatanleger bei einem inländischen Broker immer unter die Abgeltungsteuer, kann aber beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine so genannte Günstigerprüfung beantragen. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungsteuer, erhält man die gezahlte Differenz erstattet.
Noch besser: man handelt bei einem Auslandsbroker, da zahlt man gar keine Abgeltungsteuer. Man muss dann nur nach Jahresende die GuV im Rahmen der Einkommensteuer versteuern.
Wow, ok, dann wäre ja im Vergleich z.B. mit der Schweiz ab ca. einem steuerbaren Einkommen von 300k
laut dem Rechner unten Deutschland steuerlich sogar günstiger was aktiven Handel wie z.B. Daytrading betrifft, irre.
(1) https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch