Um den IB Broker Kontoauszug in eine steuerlich auswertbare Form umzuwandeln, habe ich ein Online-Tool bereitgestellt, das aus dem IB-Kontoauszug eine Finanzübersicht erstellt, die dir inhaltlich folgendes ermöglichen soll:
Aktienveräußerungsverluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG aus dem aktuellen Jahr nur mit Aktienveräußerungsgewinnen zu verrechnen.
Gewinne/Verluste aus Termingeschäften im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG aus dem aktuellen Jahr bis zur Höhe von 20.000 € nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien zu verrechnen.
Glattstellungen aus Stillhaltergeschäften nicht als Verlust gem. § 20 EStG zu erfassen, Details siehe BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 Rn. 34.
Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG aus dem aktuellen Jahr nur bis zur Höhe von 20.000 € mit Einkünften aus Kapitalvermögen zu verrechnen.
In USD getätigte Wertpapier Transaktionen und Erträge in EUR zum jeweiligen Tageskurs aufzuzeigen und alle Devisenerträge gem. Fifo Methode darzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).
Insbesondere der letzte Punkt ist manuell nur sehr aufwendig umzusetzen und wird entweder vernachlässigt, was aber steuertechnisch zum Problem werden kann oder wird vom Steuerberater kostenpflichtig ebenfalls häufig mit Tool-Unterstützung angeboten.
Der grundsätzliche Ablauf von der Erstellung des Kontoauszugs bis zum Abruf der Finanzübersicht ist hier https://t4ri.de/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/ beschrieben.
Freue mich auf euren Feedback, ob und wie euch die Finanzübersicht weiterhilft.
Aktienveräußerungsverluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG aus dem aktuellen Jahr nur mit Aktienveräußerungsgewinnen zu verrechnen.
Gewinne/Verluste aus Termingeschäften im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG aus dem aktuellen Jahr bis zur Höhe von 20.000 € nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien zu verrechnen.
Glattstellungen aus Stillhaltergeschäften nicht als Verlust gem. § 20 EStG zu erfassen, Details siehe BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022 Rn. 34.
Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG aus dem aktuellen Jahr nur bis zur Höhe von 20.000 € mit Einkünften aus Kapitalvermögen zu verrechnen.
In USD getätigte Wertpapier Transaktionen und Erträge in EUR zum jeweiligen Tageskurs aufzuzeigen und alle Devisenerträge gem. Fifo Methode darzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).
Insbesondere der letzte Punkt ist manuell nur sehr aufwendig umzusetzen und wird entweder vernachlässigt, was aber steuertechnisch zum Problem werden kann oder wird vom Steuerberater kostenpflichtig ebenfalls häufig mit Tool-Unterstützung angeboten.
Der grundsätzliche Ablauf von der Erstellung des Kontoauszugs bis zum Abruf der Finanzübersicht ist hier https://t4ri.de/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/ beschrieben.
Freue mich auf euren Feedback, ob und wie euch die Finanzübersicht weiterhilft.