RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 27.02.2024, 17:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2024, 19:57 von MartinQn.)
@minenfuchs: Super Arbeit!!!
Die Verlustbegrenzung zielt ja insbesondere auf Privatpersonen. Dass dabei keinerlei Rücksicht auf die Steuerfreiheit des Existenzminimums dieser Privatpersonen genommen wird, wird diesem und dem Aktien Verlusttopf spätestens beim BVG den Boden raushauen. Davon bin ich überzeugt.
Die Verlustbegrenzung zielt ja insbesondere auf Privatpersonen. Dass dabei keinerlei Rücksicht auf die Steuerfreiheit des Existenzminimums dieser Privatpersonen genommen wird, wird diesem und dem Aktien Verlusttopf spätestens beim BVG den Boden raushauen. Davon bin ich überzeugt.