RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 08.03.2024, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2024, 13:12 von minenfuchs.)
Aber doch schonmal ganz kurz, ich will die Diskussion nicht verzögern. Kern unserer rechtlichen Argumentation ist nicht die zu erwartende Pleite oder dass die Umgehung der Bindingsteuer umständlich ist.
Es geht darum, ob die 3 Artikel des GG verletzt sind.
Dass man nicht bindingsen muss, ist ja auch klar. Da gibt's viele Alternativen. Aber die gibt's bei allen verfassungswidrigen Gesetzen. Selbst in Diktaturen heißt es halt z.B. bzgl. der Meinungsfreiheit, na dann sag halt nix falsches usw.
Es geht darum, ob die 3 Artikel des GG verletzt sind.
Dass man nicht bindingsen muss, ist ja auch klar. Da gibt's viele Alternativen. Aber die gibt's bei allen verfassungswidrigen Gesetzen. Selbst in Diktaturen heißt es halt z.B. bzgl. der Meinungsfreiheit, na dann sag halt nix falsches usw.