(04.03.2024, 16:46)cubanpete schrieb: Das ist doch der gute alte SPY. 15% wird einbehalten von Residenten eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, 30% von allen anderen. Du kannst diese normalerweise in Deinem Land anrechnen lassen an die lokale Steuer.
Beispiel:
Ich ziehe um in die Schweiz. Dort kaufe ich bei IB den SPY mit der ISIN: US78462F1030
Dann werden bei IB auch in der Schweiz 15% Quellensteuer auf die Ausschüttungen einbehalten, richtig?
Ein Umzug in die Schweiz bringt also nichts, um die 15% Quellensteuer zu sparen, oder?