
RE: Lohnsteuerjahresausgleich - Es kotzt mich an
| 31.03.2024, 10:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.03.2024, 10:28 von Lolo.)
Jetzt macht mal halblang. Das Finanzamt lacht sich einen Ast.
Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Monatssteuertabelle eingearbeitet und wird am Monatsende automatisch mit 1/12 des Jahresbetrages vom Arbeitgeber beim Steuerabzug berücksichtigt. Ausnahme ist nur Steuerklasse 6 (2. Arbeitsverhältnis)
Ihr Schlaumeier würdet den Pauschbetrag also gerne 2 mal kassieren, tzz tzz tzz
Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrages führen am Jahresende also nicht zu einer Rückzahlung.
Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Monatssteuertabelle eingearbeitet und wird am Monatsende automatisch mit 1/12 des Jahresbetrages vom Arbeitgeber beim Steuerabzug berücksichtigt. Ausnahme ist nur Steuerklasse 6 (2. Arbeitsverhältnis)
Ihr Schlaumeier würdet den Pauschbetrag also gerne 2 mal kassieren, tzz tzz tzz
Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrages führen am Jahresende also nicht zu einer Rückzahlung.