(31.03.2024, 10:27)Lolo schrieb: Jetzt macht mal halblang. Das Finanzamt lacht sich einen Ast.
Nur über wen ist die Frage?
(31.03.2024, 10:27)Lolo schrieb: Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Monatssteuertabelle eingearbeitet und wird am Monatsende automatisch mit 1/12 des Jahresbetrages vom Arbeitgeber beim Steuerabzug berücksichtigt. Ausnahme ist nur Steuerklasse 6 (2. Arbeitsverhältnis)
Also nochmal zum Mitschreiben:
Die größte Steuersoftware in Deutschland macht folgendes:
Zitat:Werbungskosten und Werbungskostenpauschale in die Steuererklärung eintragenNachzulesen hier: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/werbungskosten/
Pauschale nutzen oder tatsächliche Kosten absetzen? Beides machst du über deine Steuererklärung. Besonders einfach ist es mit WISO Steuer. Denn: Die Werbungskostenpauschale wird dir automatisch angerechnet. Dafür musst du nichts tun.
Das ist im übrigen auch genau das was ich seit 8 Jahren bei der Software sehe. Es ist kein Druckfehler.
Also wenn ihr Freibeträge eingetragen habt und sowieso immer einen Jahresausgleich macht, nur dann würde das so aussehen als ob man sich das nicht noch extra zurück holen muss. Spätestens wenn ich es versäumt einen Ausgleich zu machen würdet ihr das merken wenn die Frist zur Abgabe verstreicht.
Bin ich der einzige Deutsche der sich immer nur die Pauschale abziehen lässt?
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