Du bist so verbohrt, dass sich eine weitere Diskussion nicht lohnt. Passt zu dem restlichen Sermon, den du hier gelegentlich von dir gibst. Sorry, ich bin hier raus.
Ein letzter Versuch:
Frage an chat gpt: wird die Werbungskostenpauschale bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Antwort: ...Der Arbeitgeber zieht die Werbungskostenpauschale bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer ab, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und somit auch die Höhe der Lohnsteuer, die abgeführt werden muss.
Wenn du also am Jahresende nur den den Pauschbetrag kraft eigener Kenntnis oder mit Hilfe irgendeiner SW in die ESt Erklärung einträgst, zahlt dir das Finanzamt genau nixkommanull zurück.
Das reicht jetzt aber dann wirklich.
Ein letzter Versuch:
Frage an chat gpt: wird die Werbungskostenpauschale bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Antwort: ...Der Arbeitgeber zieht die Werbungskostenpauschale bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer ab, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und somit auch die Höhe der Lohnsteuer, die abgeführt werden muss.
Wenn du also am Jahresende nur den den Pauschbetrag kraft eigener Kenntnis oder mit Hilfe irgendeiner SW in die ESt Erklärung einträgst, zahlt dir das Finanzamt genau nixkommanull zurück.
Das reicht jetzt aber dann wirklich.