Zitat:Sozialbetrug durch Gesetzeslücke
Das Geschäftsmodell der Scheinväter
Stand: 22.02.2024 06:05 Uhr
Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch: Männer erkennen Vaterschaften für ausländische Kinder an, die nicht ihre sind. Dafür bekommen die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Von Chris Humbs und Olaf Sundermeyer, rbb
Jonathan A. posiert mit einem Luxusfuhrpark aus deutschen Autos in Nigeria und wirft mit Geldscheinen um sich. Er nennt sich dort: "Mr. Cash Money". Den Behörden in Dortmund, wo er gemeldet ist, gilt er hingegen als mittellos.
Für die 24 Kinder verschiedenster Frauen vor allem aus afrikanischen Ländern, die er anerkannt hat, kommt nach Informationen von ARD-Kontraste und rbb24-Recherche der deutsche Staat auf. Die meisten Mütter stammen aus Nigeria, dem Herkunftsland von Jonathan A. Weil er Deutscher ist, haben die anerkannten Kinder, deren Mütter und weitere Angehörige über den Familiennachzug automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Bislang sind es 94 Personen.......
Scheinvaterschaft durch Lücke im Gesetz
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung nicht strafbar
Anklagen sind selten
Anerkennung lässt sich nicht mehr aufheben
Kaum Prüfungen durch Behörden
Kosten bundesweit bei mehr als 150 Millionen Euro
Gesetzliche Regelungen stehen aus
https://www.tagesschau.de/investigativ/r...g-100.html
Zitat:Gesetzentwurf gegen Sozialbetrug
Kampf gegen Scheinväter
Stand: 30.04.2024 05:00 Uhr
Nach einem Gesetzentwurf aus Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium soll die Anerkennung von Vaterschaften künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Hintergrund sind massive Missbrauchsfälle.
Von Iris Sayram, ARD Berlin
Die rechtlichen Folgen sind weitreichend, wenn die Vaterschaft für ein ausländisches Kind offiziell anerkannt wird. Diese Kinder erwerben nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, auch ihre Familienangehörigen - wie die Mutter und weitere Geschwister erhalten dadurch ein Aufenthaltsrecht und den Anspruch auf Sozialleistungen.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann im Nachhinein rechtlich nur selten angefochten werden - selbst dann nicht, wenn die Anerkennung klar missbräuchlich erfolgt ist und der Vater weder eine genetische noch soziale Bindung zu dem Kind hat.
Schärfere Regeln geplant
Ausländerbehörden sollen prüfen
Bislang beurkunden etwa Notare und Jugendämter eine Vaterschaft. Das Standesamt trägt diese dann in der Regel ohne eine weitere Prüfung ins Geburtenregister ein. Die Ausländerbehörden werden dabei nicht zwingend eingeschaltet.
Das soll sich künftig ändern. Wenn die Mutter des zu adoptierenden Kindes nur ein schwaches oder gar kein Aufenthaltsrecht hat, darf das Standesamt die Eintragung nur vornehmen, wenn vorher eine Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt wird. Die Zustimmung kann beispielsweise versagt werden, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht - etwa, wenn die Mutter des Kindes kurz vor einer Abschiebung steht oder sie so gut wie keine nachweisbaren Beziehungen zu dem Vater hat oder sie sich nicht verständigen können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann sagt: "Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben: eine Regelung, die verfassungsfest und zugleich effektiv ist."
Entwurf noch in Abstimmung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser ergänzt, dass "Scheinvaterschaften immer zulasten auch der betroffenen Kinder gehen". Hierfür gebe es keine Toleranz. "Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das Verfahren bei leiblichen und sozialen Vaterschaften nicht unnötig verzögert wird", so die SPD-Politikerin.
Der Entwurf muss jetzt noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Noch vor der Sommerpause soll ein abgestimmter Entwurf vorliegen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpo...z-100.html
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