
RE: Risiko Banken und Broker Apps
| 11.05.2024, 19:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2024, 19:53 von Ramonet.)(11.05.2024, 16:52)Lolo schrieb: Wie schon Vahana gesagt hat, alles schön und gut, aber weder der Betreuungsfall noch der Erbfall sind damit abgedeckt. Falls dies eintreten sollte, reichen deine Kontodaten vollkommen aus.
Mit Erbschein/Sterbeurkunde/Vorsorgevollmacht(ggf über den Tod hinaus) kann dann der Fall mit der Bank abgewickelt werden.
Einfach jemand Kontodaten und Passwörter zu übergeben, reicht in diesen Fällen nicht. Die Betreffenden dürfen am ab Tag X keinerlei Transaktionen durchführen. Falls sie es doch tun, bleibt das ja nicht verborgen und gibt garantiert Ärger. Der Tag X (z. B. Todestag) wird ja bei der Bank 100 %ig bekannt.
Vollmacht im Todesfall kann bei der Bank hinterlegt werden. Auf einen Erbschein kann man u.U. lange warten.
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