(11.05.2024, 20:15)Vahana schrieb: Das hat ja seinen Grund.
Eine Vollmacht gibt keine Besitzrechte und Verfügungsgewalt über das Erbe. Davon mal ganz abgesehen wird die Vollmacht erlischen mit dem Tot.
Wenn die Bank davon keine Kenntnisse hat und trotzdem Kontobewegungen durchführt macht man sich strafbar.
Ich habe keine Vollmachten für mein Konto vergeben, aber ich glaube das in gewissen Fällen die Bank auch erstmal Rücksprache mit dem Kontoinhaber halten wird.
Keine Ahnung, was Du meinst.
Natürlich ist die Vollmacht kein Erbschein, sondern gilt nur für die dort genannten Konten. Im Ernstfall geht man dann mit dem Totenschein und seinem Ausweisdokument zur Bank.
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