In Deutschland herrscht doch Krankenversicherungspflicht. Ich gehe mal davon aus, dass jemand, der sich die Beiträge wirklich nicht mehr leisten kann, in die Grundsicherung bzw. ins Bürgergeld "fällt". Dort dürfte er/sie dann wieder über die gesetzliche KV versichert sein.
Liege ich da falsch?
Liege ich da falsch?