(15.05.2024, 10:29)Lolo schrieb: In Deutschland herrscht doch Krankenversicherungspflicht. Ich gehe mal davon aus, dass jemand, der sich die Beiträge wirklich nicht mehr leisten kann, in die Grundsicherung bzw. ins Bürgergeld "fällt". Dort dürfte er/sie dann wieder über die gesetzliche KV versichert sein.
Liege ich da falsch?
eben nicht. Wer z.B. privat versichert ist/war und älter als 55 Jahre ist, der kann nicht mehr in die GKV wechseln. Das Amt zahlt nur Beiträge für die GKV.