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RE: Tradegate
| 25.06.2024, 20:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2024, 20:43 von Wolkenmann.)(25.06.2024, 20:38)EMEUV schrieb: Eingehende Aufträge erhalten, abhängig vom Volumen, grundsätzlich automatisch den Zusatz „All-or-None“. Die hiermit versehenen Aufträge werden nur in ihrem vollständigen Ordervolumen ausgeführt, Teilausführungen werden hiermit effektiv vermieden.
https://www.tradegate.de/docs/Tradegate_...1-2018.pdf
§5
Zur Vermeidung von wirtschaftlich nicht sinnvollen Teilausführungen wird eine Order, die ein Ordervolumen aufweist, das nicht größer ist als das zum Zeitpunkt des Eintreffens der Order im elektronischen Handelssystem der Börse im Rahmen der Vorhandelstransparenz veröffentlichte, nicht gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 der Börsenordnung gekennzeichnete, auf der Gegenseite der Order handelbare Volumen, automatisch von dem elektronischen Handelssystem der Börse mit dem Orderzusatz „AON (all or none)“ als Ausführungsweisung versehen. Die Ausführung solcher Orders richtet sich nach § 4 Abs. 1 Nr. 3.