die Vorabpauschale musst Du als dt. Anleger immer abführen. Entweder macht es der dt. Broker für Dich oder falls es sich um einen ausländischen Broker handelt, musst Du es selbst per Einkommensteuererklärung machen.
Zitat:Da ja nichts ausgeschüttet wird, wird ja auch keine Quellensteuer auf die Ausschüttungen einbehalten.Anscheinend hab ich mich mißverständlich ausgedrückt. Die US-Quellensteuer fällt auf die Ausschüttungen der im Fonds enthaltenen Aktien an und wird, daher der Name, schon an der Quelle abgezogen. Die Fondsgesellschaft in Europa erhält also nie die vollen Dividenden aus den USA überwiesen, sondern nur einen Teil m.W. 85%.
Ich verstehe das so, dass hier gar keine Steuern einbehalten werden.