(30.08.2024, 00:17)Golvellius schrieb: Ich bin von Onvista zu comdirect gewechselt und habe meine Einstandskurse nicht übertragen.
Kann ich nicht nachvollziehen warum du das gemacht hast.
Der Staat kriegt dich doch sowieso immer an den Eiern.
Immer wenn etwas zu schön klingt um wahr zu sein, glaub mal nicht das der Staat die Lücken noch nicht geschlossen hat.
Ich habe mal die KI gefragt:
Zitat:Wenn die Anschaffungskosten (Einstandskurse) bei einem Depotübertrag nicht übermittelt werden, entstehen einige wesentliche Nachteile, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung beim Verkauf der Positionen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Nachteile bei nicht übermittelten Anschaffungskosten
Steuerermittlung beim Verkauf ohne übermittelte Anschaffungskosten
- Unklare Steuerbasis: Wenn die Anschaffungskosten nicht übermittelt werden, hat der neue Broker keine Informationen darüber, zu welchem Preis die Wertpapiere ursprünglich gekauft wurden. Ohne diese Informationen kann der Broker den Gewinn oder Verlust bei einem Verkauf nicht korrekt berechnen.
- Potenziell höhere Steuerlast: In vielen Fällen wird der neue Broker, falls keine Anschaffungskosten vorliegen, den Einstandswert mit null ansetzen oder die Marktpreise am Tag der Übertragung als Anschaffungskosten festlegen. Dies kann zu einer deutlich höheren Steuerlast führen, da die Gewinne als höher angesehen werden, als sie tatsächlich sind.
- Komplexere Steuererklärung: Ohne übermittelte Anschaffungskosten muss der Anleger selbst Nachweise über die ursprünglichen Anschaffungskosten führen und diese bei der Steuererklärung angeben. Dies kann kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn der Anleger eine große Anzahl von Positionen hält oder Käufe und Verkäufe über einen längeren Zeitraum getätigt hat.
- Verlust der Steuerdokumentation: Wenn die Anschaffungskosten nicht korrekt dokumentiert sind und ein Anleger keine eigenen Aufzeichnungen hat, könnte es schwierig oder unmöglich sein, die korrekten Anschaffungskosten zu belegen. Dies kann zu einer falschen Berechnung der Steuer führen.
Wenn die Anschaffungskosten nicht übermittelt werden, kommt es auf die steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes und die Handhabung des neuen Brokers an. In Deutschland und den meisten anderen Ländern wird in solchen Fällen wie folgt verfahren:
Was Anleger tun können:
- Annahme eines Einstandskurses von null: Wenn keine Anschaffungskosten angegeben sind, kann der Broker im Extremfall die Anschaffungskosten als null ansetzen. Dies bedeutet, dass der gesamte Verkaufserlös als Gewinn betrachtet wird und somit voll steuerpflichtig ist.
- Annahme des Marktwertes am Tag der Übertragung: Alternativ könnte der Broker den Marktwert der Wertpapiere am Tag der Übertragung als neue Anschaffungskosten annehmen. Dies ist oft der Fall, wenn keine Informationen über die ursprünglichen Kaufpreise vorliegen. Dieser Ansatz kann für den Anleger günstiger sein als ein Einstandskurs von null, da er zumindest die Wertentwicklung ab dem Zeitpunkt des Übertrags steuerlich berücksichtigt.
- Verpflichtung zur Selbstauskunft: In einigen Fällen kann der neue Broker den Anleger auffordern, selbst die Anschaffungskosten nachzuweisen. Der Anleger muss dann seine eigenen Aufzeichnungen führen und diese bei der Steuererklärung verwenden, um den tatsächlichen Gewinn oder Verlust korrekt zu berechnen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nichtübermittlung der Anschaffungskosten beim Depotübertrag steuerliche Nachteile mit sich bringen kann und zusätzliche Dokumentationspflichten und Komplexitäten verursacht. Es ist daher ratsam, sicherzustellen, dass die Einstandskurse beim Übertrag korrekt übermittelt werden.
- Nachweise sammeln: Es ist wichtig, alle Belege und Dokumente über Käufe, Verkäufe und Dividendenausschüttungen zu sammeln und aufzubewahren. Diese Dokumente helfen, die Anschaffungskosten nachzuweisen, falls der Broker sie nicht übermittelt.
- Anschaffungskosten selbst dokumentieren: Anleger sollten die Anschaffungskosten ihrer Wertpapiere selbst genau dokumentieren und diese Informationen dem neuen Broker zur Verfügung stellen, falls dies erforderlich ist.
- Steuerliche Beratung: Es kann sinnvoll sein, sich steuerlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es sich um einen internationalen Depotübertrag handelt, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden und keine unnötigen Steuern gezahlt werden.
Wenn ich keine Einigung mit Onvista hinkriege, dann werde ich temporär zu Comdirect gehen und dann in Ruhe weiter überlegen.
Meine aktiven Geschäfte werde ich nur noch mit IB machen.
Ggf ist es ja vielleicht sogar so das der Depotübertrag von Comdirect aus im erträglichen Rahmen ist.
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