(30.08.2024, 16:37)sonic123 schrieb: @Driton
Die Einstandskurse die man selbst ändert, haben keine Relevanz auf steuerliche Einstandskurse.
Natürlich nicht, davon habe ich auch nie geschrieben
Im Gegenteil: Gerade wenn die Einstandskurse nicht übernommen werden (IB ist dazu nicht verpflichtet), sollten die selbst eingetragenen den tatsächlichen entsprechen, weil zu diesen Werten IB letzlich den Gewinn/Verlust ausweist.
Will man hier dann nach noch mehr vergangenen Jahren nochmal anfangen