(13.09.2024, 11:23)Vahana schrieb: Das deutsche Asylrecht sagt aber auch, dass der Schutzstatus nicht gilt wenn über ein sicheres Drittland eingereist wird.
Soweit ich weiss ist die Rechtslage so, dass ein Asylantrag hier bei uns nur angenommen werden muss, wenn nicht zuvor in einem sicheren Drittstaat ein Antrag gestellt wurde, nicht wenn sie über ein sicheres Drittland einreisen. Kann das einer bestätigen?
Und deshalb sagen zum Teil die Nachbarländer (wie Ungarn usw.) dass sie die Menschen einfach weiterleiten ohne Anträge zu bearbeiten.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.