
RE: Zurückweisen
| 13.09.2024, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2024, 11:54 von Speculatius.)(13.09.2024, 11:38)saphir schrieb: Soweit ich weiss ist die Rechtslage so, dass ein Asylantrag hier bei uns nur angenommen werden muss, wenn nicht zuvor in einem sicheren Drittstaat ein Antrag gestellt wurde, nicht wenn sie über ein sicheres Drittland einreisen. Kann das einer bestätigen?
Nein, es geht um die Einreise, nicht um die Antragstellung. Es ist das Land zuständig, in das der Asylbewerber als erstes eingereist ist. Allerdings - wenn nicht registriert wird, dann kann auch kein Nachweis erbracht werden. Und ohne Nachweis nimmt das erste sichere Drittland natürlich niemanden zurück. Daher auch die Durchwinkerei.