(03.10.2024, 18:32)Spaceman schrieb: auf dt. Aktien zahlt man bei IB Quellensteuern bzw. Abgeltungssteuer. Ist auch kein Problem, muss man halt nur in der Anlage KAP die Erträge in Zeile 7 eintragen und in Zeile 37 die bereits von IB abgeführte Kapitalertragssteuer.
Ich hab es zwar noch nicht gemacht, aber es hört sich logisch an.
Ansonsten wäre IB für deutsche Aktien unbrauchbar wenn man einen 30€ Nachweis braucht.
(03.10.2024, 18:32)Spaceman schrieb: Einkommenssteuererklärung muss man doch sowieso machen und immer ein Häkchen bei Günstigerprüfung machen, in den meisten Fällen wird es sich lohnen.
Gibt es eigentlich einen groben Daumenwert ab wann sich das lohnt bei Steuerklasse 1?
Ich habe das mal hier für 100k im Jahr eingegeben
https://www.sparkasse.de/rechner/brutto-...lPension=0
Das wären 25.345,56€ Soli und Einkommenssteuer. Also immer noch unter den 26,xx%
Ich werde das mal bei der nächsten Einkommenssteuererklärung anklicken. Vielleicht fällt ja was ab.
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