(07.12.2024, 19:55)Mr. Passiv schrieb: Was für ein Rechtsverständnis?!
Die klagen gegen Begriffe.... die es weiter geben wird.
Warum benutzt man Begriffe um Sachverhalte darzustellen, deren Benutzung zu Niederlagen vor Gericht führen, weil sie halt falsch/illegal/unwahr sind??
Nein es geht nicht um die Begriffe die es weiter geben wird - logisch wird es die weiter geben.
Es wird weiter Klagen geben um Munition dafür zu haben, das Volk weiter für dumm zu
verkaufen - und wie man sieht funktioniert das auch....
Überraschung (immer noch nicht verstanden) es ist nichts unwahr oder gelogen was über das
Treffen geschrieben wurde - aber es kann nicht bewiesen werden, daß diese Begriffe gefallen
sind (hören-sagen) - was widerrum nur dann möglich wäre, wenn es Bild-,Tonaufnahmen oder
ein schriftliches Protokoll vorhanden wäre.
Weil diese Beweise "fehlen" gewinnt er vor Gericht - ändert aber nix daran (zum wiederholten
Male) das es genau darum ging.
Irgenwann wird er vor Gericht ziehen und dagegen klagen, daß gesagt wird, daß AFD-Mitglieder
dabei waren - weil es eine private Veranstaltung war und sie nicht in der Funktion als AFD-Mitglied
dabei waren - es war ja keine offizielle AFD-Veranstaltung....
Zitat:....private Treffen einer Gruppe politisch interessierter Personen....
......Proteste hätten sich insbesondere gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ gerichtet, obwohl es sich bei dem Treffen nicht um eine Parteiveranstaltung oder aber eine anderweitig von der AfD beworbene Veranstaltung gehandelt habe........
....sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus, In diesem Zusammenhang greife das BfV auch auf öffentlich zugängliche Informationen zurück. Sofern Informationen anfallen, welche eine Zuständigkeit des BfV begründen, werden diese laut Bundesregierung „einer nachrichtendienstlichen Bewertung zugeführt, um bisherige Erkenntnisse zu verdichten oder zu verifizieren“.
Danach liegen Informationen vor, die den Teilnehmerkreis des Treffens in Potsdam am 25. November 2023 bestätigen. Die wesentlichen Inhalte des Treffens reihen sich den Angaben zufolge „in die bisherige Erkenntnislage der Bundesregierung zu ähnlich gelagerten Treffen ein“. Über die entsprechenden Vernetzungsbestrebungen und „Remigrationsforderungen“ werde regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten, zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2023, berichtet.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurz...en-1023376
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