(14.01.2025, 09:19)J R schrieb: ist das Rechenbeispiel korrekt?
Annahme 100.000 Kapitalerträge, sonst keine Einkommen
dann Habecksteuer neu ca. 20% und die Abgeltungsteuer 26,38% macht 46,38% bis zur Bemessungsgrenze ca. 74.000. Danach keine höhere Sozialabgaben als 20% auf 74.000. Hat Habeck das wirklich durchdacht? denn von der Regelung würden die Reichen profitieren. Und die höheren Sozialabgaben würden zu einer höheren Vorsorgepauschale führen, die ist steuermindernd.
Interessanter Nebeneffekt: man braucht dann nicht mehr einen sozialversicherungspflichtigen Job um die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn wer Sozialabgaben auf Kapitalerträge zahlen muss der erwirbt damit auch einen Anspruch auf das ganze Sozialsystem, oder? Könnte dann ein Engländer der deutsche Aktien hält und Dividenden kassiert durch die Steuer auf deutsche Aktien und damit verbundene Sozialabgaben dann hierzulande als Kassenpatient zum Arzt gehen? Frage für einen Freund
So wie ich das verstanden habe, geht es "nur" um Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66150,-
Reiche wären davon überhaupt nicht betroffen, denn die sind privat versichert und zahlen ihren Beitrag unabhängig vom Einkommen.
Mehr zahlen würden die gesetzlich Versicherten, die weniger verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze, aber noch zusätzliche Einkommen aus Kapital haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Zielgruppe ist, die mit dem Vorstoß eigentlich gemeint war.
Das war wohl so durchdacht wie das Heizungsgesetz.