Bei meinem deutschen Broker werden 15% Quellensteuer in einem seperaten Topf aufgeführt und es fallen keine Kapitalerstragssteuern an, solange mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn dieser ausgeschöpft ist, werden anfallende Kapitalerstragssteuern mit den Beträgen im Topf der Quellensteuer aufgerechnet und zwar in einem recht seltsamen Verhältnis (eben nicht 1:1 sondern höher). Daher fallen bei mir keine KEST an, solange ich noch Beträge im Quellensteuertopf habe.
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
Beste Grüße
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
Beste Grüße